Null-Prozent-Zinspolitik und hohe Inflationsrate

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Die Vorstellung von deutschen Sparern, die ihre finanziellen Rücklagen auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist anhäufen oder in Festgeldanlagen investieren, ist ein Klischee, das den Deutschen seit Jahrzehnten anhaftet. Obwohl in Deutschland Aktien, ETFs und Fonds als Anlageform mit einem deutlich höheren Ertragspotenzial angeboten werden, ist bei vielen eine Art „Urangst“ vor Kurseinbrüchen oder einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals fest verwurzelt.

Es ist kaum vorstellbar, dass ein Großteil des Vermögens der privaten Haushalte, das auf 7 Billionen Euro geschätzt wird, noch immer auf Girokonten, Sparbüchern und in Sparverträgen dahinvegetiert. 47 Prozent der Deutschen sparen Geld auf dem Girokonto an und 43 Prozent vertrauen noch immer auf das Sparbuch. Eine wahrlich groteske Vorstellung, berücksichtigt man den Guthabenzins für ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist zwischen 0,005 Prozent und 0,01 Prozent.

Eine Tarifbesprechung von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR © AssekuranZoom GbR

Unter der Ägide von Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank von 2011 bis 2019, wurde die von den Vorgängern Draghis angestoßene Absenkung des Leitzinssatzes von ursprünglich 4,75 Prozent im Oktober fortgeführt. Seit 10. März 2016 hat sich das Zinsbarometer nicht mehr bewegt und der Leitzins wurde auf dem Allzeittief von 0 Prozent eingefroren. Während ein Null-Prozent-Leitzins den EU-Mitgliedsstaaten mit einer hohen Staatsverschuldung eine Atempause und vielleicht die Möglichkeit für eine weitere Neuverschuldung sichert, stellt die Zinspolitik der EZB Banken und Versicherungsgesellschaften vor nahezu unlösbare Herausforderungen und forciert gleichzeitig eine kontinuierliche Entwertung privater Sparguthaben.

Klassische und beliebte Kapitalanlageprodukte wie Festgeldanlagen und Schatzbriefe erwirtschaften so geringe Zinserträge, dass damit nicht einmal die langjährige Inflation ausgeglichen werden kann. Auch Christine Lagarde, die vom Europäischen Rat im Oktober 2019 zur Nachfolgerin von Mario Draghi gewählt wurde, führt die Null-Prozent-Zinspolitik ihres Vorgängers bis heute weiter.

Und sie steigt und steigt: Die Inflationsrate

Das Jahr 2021 hielt für deutsche Konsumenten unschöne Überraschungen bereit: Rohstoffmangel, Lieferengpässe und weitere Katalysatoren befeuerten die Inflationsrate, die vom Statistischen Bundesamt für Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat auf 5,3 Prozent beziffert wurde. Auch 2022 verspricht keine grundlegende Änderung, betrug doch die Inflationsrate im Januar gegenüber dem Vorjahresmonat stolze 4,9 Prozent.

Ungeachtet dieser Entwicklung verharrt die Europäische Zentralbank bei ihrer Null-Prozent-Zinspolitik und merkt an, dass die hohe Inflationsrate nur ein temporäres Phänomen und ein Rückgang in den nächsten Monaten zu erwarten sei. Für deutsche Sparer eine desaströse Entscheidung, denn konservativ angelegte Guthaben schmelzen wie Schnee in der Sonne. Mit der vornehmen Zurückhaltung gegenüber volatilen Wertpapieren generierten deutsche Anleger im Bundesdurchschnitt im Jahr 2017 gerade einmal eine Durchschnittsrendite von 2,9 Prozent, während Anleger in Frankreich 4 Prozent, in den Niederlanden 5,5 Prozent und in Finnland sogar 5,9 Prozent verbuchen konnten.

Strategien für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen

Junge Anleger mit einem großzügig dimensionierten Anlagehorizont sowie vermögende Kunden kaufen gerne auch am Aktienmarkt ein oder investieren in Fonds und ETFs. Golden Ager dagegen überlegen ihre Anlagestrategie sehr genau.

Soll vorhandenes Kapital für die private Altersversorgung oder für die Absicherung eines potenziellen Pflegefallrisikos eingesetzt werden, scheiden langfristige Anlagezeiträume regelmäßig aus. Eine kurzfristige, zumindest teilweise Verfügbarkeit des angelegten Geldvermögens, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im Fall motorischer Einschränkungen, sowie ein hohes Maß an Flexibilität sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Vorstellbar ist auch, Vermögen nicht abzuschöpfen, sondern dass auch freie Mittel aus einer Erbschaft oder Schenkung zur Verfügung stehen. Außerplanmäßige Einzahlungen in den Anlagetopf sollten deshalb möglich sein.

UniversalLife: Schutz und Rendite

Mit dem Tarif UniversalLife der IDEAL Lebensversicherung steht ein digitales und höchst transparentes Altersvorsorgekonto zur Verfügung. Neben Flexibilität, hoher Sicherheit und diversen Absicherungsoptionen ist die IDEAL UniversalLife auch komplett digital im Ansprache-, Beratungs- und Abschlussprozess! Sie garantiert ein hohes Maß an Flexibilität bei Beitragszahlung und Kapitalentnahme und ermöglicht eine optionale Absicherung des Todes-, Berufsunfähigkeits und Pflegefallrisikos.

Zusätzlich lockt der Tarif mit einer für konservative Anlageformen hohen Verzinsung. Grundlage dieses Vorsorgekonzepts des Berliner Versicherungsunternehmens ist eine Rentenversicherung der Versorgungsschicht 3 mit wahlweise befristeter oder lebenslanger Laufzeit. Die Beitragszahlungsdauer muss für mindestens zwei Jahre vereinbart werden und endet spätestens mit dem 80. Lebensjahr der versicherten Person. Vorsorgekapital kann über einen Einmalbeitrag, ratierliche und außerplanmäßigen Beitragszahlungen aufgebaut werden.

Dies ist zugegebenermaßen noch kein Alleinstellungsmerkmal, da die Kombination aus ratierlicher Beitragszuführung und außerplanmäßiger Zuzahlungen beispielsweise für Versicherungsverträge der Versorgungsschicht 1 regelmäßig angeboten wird. Kunden der Altersgruppe 50 plus stehen oftmals Vermögenswerte aus einem Erbe, einer Abfindung bei Beendigung der beruflichen Tätigkeit oder aus auslaufenden Versicherungsverträgen zur Verfügung. Kann der Beitragsplan jederzeit an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden, hat ein vorgezogener Ruhestand und – damit verbunden – eine veränderte Einkommenssituation auch eine Reduzierung der laufenden Beitragsrate zur Folge.

Hinzu kommt: Versicherungsnehmer profitieren auch bei der Kapitalentnahme beziehungsweise der Vertragsgestaltung nach Versicherungsbeginn von einer hohen Freizügigkeit: Im Bedarfsfall können vor Rentenbeginn aus dem Versicherungsvertrag bis zu 80 Prozent des Rentenkontos und bis zu 100 Prozent der angesammelten Überschüsse abgeschöpft werden.

Die Frage des Rentenbeginns

Normalerweise müssen bei Abschluss die Versicherungsleistungen, die Versicherungsdauer und der Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente festgelegt werden. Moderne Rentenversicherungstarife räumen dem Versicherungsnehmer jedoch eine gewisse Flexibilität bei der Auszahlung der Altersrente ein. So kann der Beginn der Rentenzahlung zum Beispiel häufig bis zu fünf Jahre hinausgeschoben werden. 

Auch nach den Versicherungsbedingungen für den Tarif UniversalLife kann der Versicherungsnehmer nach Versicherungsbeginn den Zeitpunkt für die Auszahlung seiner Altersrente verschieben. Ein Rentenbeginn ist demnach zwischen dem 50. und 80. Lebensjahr möglich. Einzige Voraussetzung ist: Der Versicherungsvertrag muss bei Rentenbeginn mindestens zwei Jahre bestanden haben.

Zugegebenermaßen wird die Auszahlung einer Altersrente ab dem 50. Lebensjahr selten in Anspruch genommen werden. Doch die Möglichkeit einer nachträglichen und flexiblen Verschiebung des Rentenbeginns in ein höheres Lebensalter ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige von Bedeutung. Bei guter Gesundheit führt die Zielgruppe ihr Unternehmen auch über das 70. Lebensjahr hinaus weiter.

Ein Tabu und dennoch ein wichtiges Beratungsthema

Mit dem Namen IDEAL verbinden die meisten Vermittler eine Pflegerentenversicherung. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da die IDEAL Lebensversicherung die Pflegerentenversicherung aus der Taufe gehoben und sich damit die Position als Marktführer in diesem Segment gesichert hat. Somit war zu erwarten, dass auch in Verbindung mit dem Tarif UniversalLife die Möglichkeit, das Pflegefallrisiko abzusichern, in mehreren Alternativen angeboten wird.

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages für den Pflegefallschutz Starter, ist wahlweise eine Absicherung der Pflegegrade 2 bis 5 oder der Pflegegrade 3 bis 5 bis maximal zum 66. Lebensjahr möglich. Die monatliche Pflegerente kann mit mindestens 250 und maximal 4.000 Euro vereinbart werden, die bei einer leistungspflichtigen Pflegebedürftigkeit für alle versicherten Pflegegrade in gleicher Höhe ausbezahlt wird.

Die vertraglich vereinbarte Pflegerente erhöht sich im Versicherungsfall noch um eine aus Überschüssen finanzierte Plusrente. Zum Ablauftermin des Pflegefallschutzes Starter ermöglicht die IDEAL dem Versicherungsnehmer den Abschluss einer Pflegerentenversicherung mit lebenslanger Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn noch kein leistungspflichtiger Versicherungsfall anhängig und die beantragte Pflegerente nicht höher ist als die im Rahmen des Pflegefallschutzes Starter vereinbarte Rentenleistung.

Als Alternative zum Pflegefallschutz Starter kann der Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Rentenversicherung nach Tarif UniversalLife auch den lebenslangen Pflegefallschutz Universal mit der alternativen Absicherung der Pflegegrade 2 bis 5, 3 bis 5 oder 4 und 5 beantragen. Zusätzlich können drei Todesfallschutz-Varianten (Starter, Universal, Nachlass) und die Absicherung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 500 Euro in die Versicherungslösung aufgenommen werden.

Mit dieser Rentenleistung kann in den meisten Fällen keine bedarfsgerechte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos gewährleistet werden. Doch im Fall einer leistungspflichtigen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ist mit der monatlichen Rentenleistung eine fortlaufende Beitragszahlung zum Aufbau der privaten Altersversorgung möglich.

Transparente Sicht auf Erträge und Kosten

Der seit dem 1. Januar 2022 gültige Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung von 0,25 Prozent lässt keine Vertragsrenditen jenseits der für klassische Bankprodukte gültigen Performance erwarten. Entgegen dieser Erwartung überrascht die IDEAL Lebensversicherung mit einer Verzinsung von aktuell 3 Prozent.

In Abhängigkeit von der Vertragsdauer beteiligt die IDEAL den Versicherungsnehmer darüber hinaus an den Überschüssen und honoriert damit die Vertragstreue. Denn der Versicherungsnehmer erhält nach einer Versicherungsdauer von zehn Jahren und nachfolgend in fünfjährigen Intervallen einen Treuebonus. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang die hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und die mögliche Kapitalentnahme bis zum Rentenbeginn, so bietet die IDEAL eine werthaltige Alternative zum Sparbuch und zu Festgeldanlagen.

Immer wieder mahnen Verbraucherschützer eine Kostentransparenz für Versicherungsprodukte an und fordern diese ein. Diesen Anspruch beantwortete der Vorstandsvorsitzende Rainer M. Jacobus bereits im Jahr 2015 mit der Einführung der IDEAL UniversalLife als Deutschlands erstes transparentes Versicherungskonto. Auf dem personalisierten Versicherungskonto kann der Versicherungsnehmer jeden Monat die gebuchten Beiträge, eventuelle Kapitalentnahmen, die Wertentwicklung seines Vertrages sowie ausgewiesene Kosten einsehen.

Fazit

Für Kunden mit konservativer Anlagestrategie bietet die IDEAL Lebensversicherung mit dem Tarif UniversalLife eine sehr interessante Vorsorgealternative. Die hohe Flexibilität bei der Beitragszuführung, das transparente Versicherungskonto, die Möglichkeit der Kapitalentnahme während der Versicherungsdauer, die optionale Absicherung des Berufsunfähigkeits-, Todesfall- und Pflegefallrisikos sowie eine Verzinsung, die weit über den Konditionen konservativer Bankprodukte liegt, zeichnen diese sehr moderne Tariflösung aus.

Bild (2): © AssekuranZoom GbR