Ernte-Versicherungsschutz für 2022 noch möglich

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Auch wenn im vergangenen Jahr deutschlandweit ausreichend Niederschläge fielen, das Frühjahr 2021 war  bereits das achte zu trockene Frühjahr in Folge. Dieser Trend scheint sich 2022 fortzusetzen.

Der März hat sich bisher weitgehend trocken präsentiert und stärkere Niederschläge sind momentan nicht in Sicht. Bleiben ergiebige und flächendeckende Niederschläge auch in diesem Frühjahr aus, drohen vielen Landwirt*innen erneut Ernteausfälle durch Trockenheit.

Die Ernteversicherung der Versicherungskammer Bayern kann Abhilfe schaffen. Bis zum 1. April 2022 sogar noch für dieses Erntejahr. Denn für alle Anträge, die bis zu diesem Termin bei der Versicherungskammer Bayern eingegangen sind, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz für Ernteverluste aufgrund von Trockenheit. Für nach diesem Datum eingehende Anträge greift der Versicherungsschutz für Trockenheit erst im Anbaujahr 2023.