Öffentlicher Dienst & Beamte: Nur jede*r Vierte hat eine Diensthaftpflichtversicherung
Nur jede*r Vierte im öffentlichen Dienst hat eine Diensthaftpflichtversicherung. Das ergab eine repräsentative YouGov-Befragung im Auftrag von CHECK24.1) 25 Prozent der Angestellten im öffentlichen Dienst beziehungsweise Beamten gaben an, eine Diensthaftpflichtversicherung (DHV) zu haben. 61 Prozent der Befragten gaben an, keine DHV zu haben und auch keinen Abschluss zu planen.
"Das Ergebnis überrascht", sagt Lorenz Becker, Managing Director Haftpflichtversicherungen bei CHECK24.
Denn während der Dienstzeit kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht auf. Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte müssen bei grober Fahrlässigkeit mit Regressforderungen ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn rechnen.
Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte müssen bei grober Fahrlässigkeit im Dienst mit Regressforderungen ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn rechnen. Bei Personenschäden können diese Kosten schnell in die Hunderttausende gehen.
Ein Beispiel: Eine Lehrkraft verletzt während einer Klassenfahrt ihre Aufsichtspflicht. Eine Schülerin wird von einem Auto angefahren und hat seitdem ein hinkendes Bein. Die Heilkosten und das Schmerzensgeld liegen bei 200.000 Euro. Dafür muss die Lehrkraft aufkommen. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann so vor unerwarteten und immensen Kosten schützen.
Die Absicherung eines solchen finanziellen Risikos ist nicht teuer. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann einfach in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Lehrer*innen erhalten eine DHV in Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung bereits ab 3,40 Euro im Monat.
1)Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.145 Personen zwischen dem 28.1. und 31.1.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Basis: Befragte im öffentlichen Dienst und Beamte (301)
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