Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – und leider auch die Familienbande. Das gilt besonders im Fall einer Erbschaft. Erben mehrere Familienmitglieder mangels Testament nach der gesetzlichen Erbfolge, landen sie automatisch in einer Erbengemeinschaft, die sich oft genug als Haifischbecken erweist.
Ein Beitrag von Manfred Gabler, Geschäftsführer ErbTeilung GmbH
Dominante Miterben leisten sich dort grobe Fouls, ohne dass ein Schiedsrichter das entsprechend ahndet. So werden Geschwister über Jahre bewusst gemobbt, damit sie schlussendlich bei der Auseinandersetzung des Erbes klein beigeben. Diesen emotionalen Stress bezahlt so mancher Miterbe mit Erkrankungen. Aus der Erbengemeinschaftsfalle kommt nur schnell wieder raus, wer seinen Erbanteil verkauft.
Die mit 63 Prozent häufigste Ursache, warum einzelne Erben sich der Auflösung der Erbengemeinschaft widersetzen, ist von Eigennutz geprägt: So ist das meist mietfreie Wohnen in der zur Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie eine bequeme und lukrative Situation, die ein eigensinniger Erbe so lange wie möglich erhalten möchte. Als „Made im Speck“ ist er jedoch das Ärgernis aller anderen Miterben. Der Erhalt des elterlichen Vermögens, Rachefeldzüge gegenüber Miterben, oder auch die Gier nach mehr Einfluss in der Erbengemeinschaft sind weitere Beweggründe, die Erben zu einer Blockadehaltung hinsichtlich der Auflösung der Erbengemeinschaft bewegen.
Ist absehbar, dass sich der Streit um die Auseinandersetzung des Erbes über Jahre hinzieht, hat zumindest der einzelne Erbe die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft zu beenden. Als Rettungsanker bietet sich hier der Erbanteilsverkauf an. Mit dem Verkauf des Erbanteils gibt der Erbe seine komplette Rechtsposition auf und überträgt diese auf den Käufer. Dabei wird der Anteil am gesamten Nachlassvermögen und damit auch an den Nachlassverbindlichkeiten auf den Käufer übertragen – einschließlich des Risikos, vielleicht noch jahrelange Streitigkeiten mit den Miterben führen zu müssen.
Besonders geeignet ist der Erbanteilsverkauf für Erben, die keine längere rechtliche Auseinandersetzung führen können, weil sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen. Auch Erben, die schnell Geld aus dem Erbe benötigen, weil sie zum Beispiel Erbschaftsteuer zahlen müssen oder sonst wie in Liquiditätsproblemen stecken, werden einen Erbanteilsverkauf in Betracht ziehen. Dasselbe gilt für Erben, die emotional und gesundheitlich schon sehr angeschlagen sind und durch einen weiteren Verbleib in der Erbengemeinschaft persönlichen Schaden nehmen würden.
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