Transparenzverordnung und Nachhaltigkeit: gemeinsames Webinar von AfW und Standard Life
Am 10. März 2021 treten für alle Versicherungsvermittler*innen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige Finanzanlagenvermittler*innen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.
Zum Stichtag müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler*innen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten.
Gemeinsam haben daher bereits am 11.2. die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und Anlagevermittler*innen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese über diesen DOWNLOADLINK oder auf der Homepage des AfW.
„Der AfW wird im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit auch in Zukunft mit guten Partnern aktiv aber auch mehr proaktiv agieren.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Ergänzt wird die Informationsoffensive des AfW nun durch eine Gemeinschaftsveranstaltung mit der Standard Life Versicherung. In einem für alle interessierte Teilnehmer*innen offenen Webinar wird über die Umsetzung der kommenden Pflichten informiert, aber auch über das Thema Nachhaltigkeit und die Chancen, die darin für VermittlerInnen liegen und über kommende regulatorische Entwicklungen auf diesem Gebiet.
Termin 23. Februar 2021, 11.00 Uhr., Hier geht es zur Anmeldung.
Die AfW-Vorstände Norman Wirth und Frank Rottenbacher (Going Public Akademie für Finanzberatung) sowie aus dem Haus Standard Life von Nils Wein, Head of Legal Services, und Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing werden zum Thema referieren.
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