Der Verwaltungsrat der Generali prüfte die Bedingungen für die Auszahlung der zweiten Tranche der genehmigten Dividende 2019 in Höhe von 0,46 Euro pro Aktie. Diese soll bis zum Jahresende vorbehaltlich der Überprüfung durch den Verwaltungsrat ausgezahlt werden.
Bei der Versammlung überprüfte der Verwaltungsrat die Einhaltung der vom Risk Appetite Framework der Gruppe zum 30. September 2020 festgelegten Grenzen.
Die Solvency-II-Quote der Gruppe belief sich am 30. September 2020 auf 203 Prozent und lag damit innerhalb des angestrebten operativen Bereichs von 180 Prozent bis 240 Prozent.
Nach dem Stresstest lag die Solvency-II-Quote deutlich über der weichen Grenze von 150 Prozent, die durch das Risk Appetite Framework festgelegt wurde.
Die Aufsichtsbehörde wies in einem Schreiben vom 10. November 2020 darauf, dass die Anwendung der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vom Juni 2020 allgemeine Gültigkeit hat und keine Einzelfallprüfung erfordert, weshalb sich die Gruppe verpflichtet, die Zahlung der zweiten Tranche nicht vorzunehmen.
Der Verwaltungsrat hat daher beschlossen, den aktuellen Forderungen der Aufsichtsbehörde nachzukommen und die Zahlung der zweiten Tranche der Dividende für 2019 bis zum Jahresende nicht vorzunehmen.
Die Generali Group konzentriert sich weiterhin auf die Erreichung des im strategischen Plan festgelegten Ziels der Ausschüttung von Bardividenden in Höhe von 4,5 bis 5 Milliarden Euro im Zeitraum 2019 bis 2021 – vorbehaltlich der Empfehlungen der Aufsichtsbehörde.
Im Jahr 2021 beabsichtigt die Gruppe, vorbehaltlich einer positiven regulatorischen Position, die Zustimmung der Aktionäre auch für die Ausschüttung der zweiten Tranche der Dividende für 2019 einzuholen.
Generali wird weiterhin wie gewohnt die Solvency-II-Quote nach Abzug der aufgelaufenen Dividende für das laufende Jahr anteilig berechnen und die zweite Tranche der Dividende 2019 in Kontinuität mit dem bisherigen Jahresverlauf abziehen.
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