Die bisherige Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr voraussichtlich von 62.550 Euro brutto auf 64.350 Euro brutto im Jahr angehoben.
Damit wäre dann die Versicherungspflichtgrenze laut PKV-Verband alleine in den letzten fünf Jahren um 8.100 Euro gestiegen.
Wessen Gehalt unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird ab 2021 wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.
Versicherungspflichtgrenze ist nicht gleich Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen werden – darunter auch die Abzüge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese wird laut finanzen.de voraussichtlich von 56.250 Euro jährlich auf 58.050 Euro angehoben.
Die CLARK-Experten erklären:
„Der Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung ist prinzipiell für jeden sinnvoll, der sich mehr Schutz wünscht als die GKV-Regelleistung und der die Voraussetzungen erfüllt. Um den eigenen Bedarf genau zu kennen und für sich die passende Variante auszuwählen, ist eine individuelle Beratung nötig. Außerdem warnen wir vor Anbietern, die online die 'beste private Krankenversicherung' anbieten. Versicherungen sind komplexe Produkte, die stets sehr genau zur persönlichen Lebenssituation passen müssen.“
Lohnt sich der Wechsel in die PKV?
Die private Krankenversicherung bietet ein breiteres Leistungsspektrum. Zudem ist der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung im Allgemeinen stabil. Dieser kann bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom Gesetzgeber von Jahr zu Jahr gekürzt werden. Auch können Privatversicherte einen Teil der Beträge erstattet bekommen, wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht krank geworden ist und somit keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Ob sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung lohnt, muss aber nicht nur wegen der steigenden Versicherungspflichtgrenze individuell entschieden werden.
Die CLARK-Experten dazu:
„Was beispielsweise auf den ersten Blick eventuell nicht auffällt: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder in der privaten Krankenversicherung ihrer Eltern nicht mitversichert. Bei einem Wechsel ist es also wirklich sinnvoll, sich von einem Berater durch den Prozess führen zu lassen.“
https://www.experten.de/2020/10/05/pkv-versicherungspflichtgrenze-soll-2021-deutlich-steigen/
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