Zum ersten Mal hat die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH Cyber-Tarife für kleine und mittlere Unternehmen analysiert.
Diese gewinnen vor allem durch die pandemiebedingte Ausweitung von mobiler Arbeit insbesondere bei KMU zunehmend an Bedeutung.
Arndt von Eicken, Managing-Analyst der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, erklärt:
„Aufgrund der großen Vielfalt der Bedingungen und der Intransparenz des tatsächlichen Deckungsumfangs haben wir eine spezielle Tarifanalyse für Cyber-Angebote in der Gewerbeversicherung entwickelt. Hierbei untersuchen wir jeden Tarif systematisch anhand seiner versicherungstechnischen Leistungsmerkmale. Um einen möglichst hohen Praxisbezug zu gewährleisten, haben wir unsere Bewertungsanforderungen aus Marktanalysen zu tatsächlichen Bedrohungspotenzialen und Schadenfällen abgeleitet.“
Die Hauptprüfpunkte
Assekurata untersuchte im detaillierten Prüf- und Bewertungsverfahren die verschiedenen Cyber-Tarife anhand von über 60 Detailkriterien, die schlussendlich in den folgenden Hauptprüfpunkten münden:
- Allgemeine Bestimmungen
- Gegenstand der Versicherung
- Schutz von Identität und Reputation
- Zahlungsmittelkonten und Kreditkarten
- Schutz von Sachen und Daten
- Betriebsunterbrechung
- Drittschäden
- Schadenmanagement
- Transparenz
Die besten Cyber-Tarife
Unternehmen | Tarif | Note |
COGITANDA Insurance Services GmbH | Cyber Pro+ | 1,2 (sehr gut) |
Hiscox SA | CyberClear | 1,4(sehr gut) |
Allianz Versicherungs-AG | CyberSchutz3.0 | 1,5(sehr gut) |
ERGO Versicherung AG | Cyber-Versicherung | 1,8(gut) |
W.R. Berkley Europe AG | Cyber RiskProtect | 2,2(gut) |
Markel Insurance SE | Pro Cyber | 2,3(gut) |
VHV Versicherung AG | Cyberprotect2019 | 2,4(gut) |
HDI Versicherung AG | Cyber-Versicherung | 2,4(gut) |
AIG Europe S.A. | CyberEdge online 3.0 | 2,5 (gut) |
Württembergische Versicherung AG | Cyber-Police | 2,8 (befriedigend) |
AXA Versicherung AG | ByteProtect Kompakt | 3,0 (befriedigend) |
Verbesserungsbedarf vorhanden
Vor allem beim Schadenmanagement zeigt sich Verbesserungsbedarf, denn gerade bei der Frage nach dem Regressverzicht von nicht vorsätzlich handelnden mitversicherten Personen und der Kostenanrechnung auf die Versicherungssumme bei Haftpflichtansprüchen gibt es Lücken.
Auch gibt es laut Arndt von Eicken in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur punktuell Informationen zu Wartezeiten in der Betriebsunterbrechnung.
Als weiteren Aspekt fiel auf, dass viele Tarife zwar Versicherungsschutz für die Aufwendungen für Kreditkartendaten-Monitoring sowie zur Prüfung und Benachrichtigung von Betroffenen gewähren, jedoch den Missbrauch von tatsächlichen Kontozugriffen beziehungsweise Kreditkarten explizit ausschließen.
Arndt von Eicken sagt:
„Im Rahmen unserer Produktbewertung von Cyber-Tarifen haben wir erstmals untersucht, ob die am Markt erhältlichen Tarife über ein nachvollziehbares Bedingungswerk mit transparenten Kriterien verfügen und worauf Unternehmerachten sollten, um die Leistung zu erhalten. Vermittler erhalten hierdurch Sicherheit für den Beratungsprozess, Kunden eine Orientierung für ihre Entscheidung und Anbieter die Möglichkeit, die Qualität ihrer Produkte zu dokumentieren.“
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