Das ändert sich ab 01. September

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Für die einen gibt es Geld, die anderen müssen mit Mehrausgaben rechnen.  Der September hat so manche Änderungen im Gepäck. 

Erste Rate Kindergeldbonus wird ausgezahlt

Als Teil des Corona-Konjunkturpaketes des Gesetzgebers erhalten Familien diesen einmaligen Sonderbonus von insgesamt 300 Euro als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Wer bereits Kindergeld erhält, bekommt im Laufe des Septembers die erste Rate in Höhe von 200 Euro automatisch auf sein Konto überwiesen, beantragt werden musste der Kinderbonus nicht. Die restlichen 100 Euro werden nach Information  im Oktober von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

Verstärkte Maskenkontrolle in Bus und Bahn

Steigende Infektionszahlen und gleichzeitig ein nachlässigerer Maskengebrauch hat die Bahn dazu gebracht, die Maskenkontrollen deutlich auszuweiten. Mit Hilfe der Bundespolizei kontrollieren jetzt Sicherheitsmitarbeiter regelmäßig in 60 Fernzügen, ob Passagiere die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ab September soll diese Zahl verdoppelt werden. Wer sich weigert, eine Maske zu benutzen, darf vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden und muss  mit einem Bußgeld rechnen.

Auch Lottospielen wird teurer

Wer noch immer auf den Sechser im Lotto hofft, muss für den großen Traum zunächst etwas mehr bezahlen. Ab 23. September kostet ein Tippfeld auf dem klassischen Lottoschein „6 aus 49“ 20 Cent mehr, also 1,20 Euro. Dafür sollen sich gleichzeitig die Gewinnchancen erhöhen. Millionen-Gewinne sollen nun auch ohne die richtige Superzahl möglich sein. Der Jackpot bekommt gleichzeitig eine Obergrenze: Bei 45 Millionen Euro muss der Pot ausgezahlt werden. Bislang wurde er erst ausgezahlt, wenn zwölf Spiele hintereinander kein Spieler sechs Richtige und die passende Zusatzzahl hatte.

Überbrückungsgeld für Studenten verlängert

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studenten, die von der Corona-Pandemie finanziell kalt erwischt wurden und in eine Pandemie-bedingte Notlage geraten sind. Zunächst bis Ende September befristet, können nun noch bis Ende Oktober Anträge beim Studentenwerk gestellt werden. Beantragt werden kann die Hilfe in Höhe von 100 bis 500 Euro von in- und ausländischen Studenten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind.

Insolvenzantragspflicht bleibt ausgesetzt

Um zu verhindern, dass eigentlich gesunde Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil sie die Corona-Hilfen der Bundesregierung nicht rechtzeitig erhalten, wird die Insolvenzantragspflicht nun bis Jahresende ausgesetzt. Eigentlich lief die Regelung Ende September aus. Die Frist verlängert sich nur für Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie aus Überschuldung Insolvenz anmelden müssten; die also kein Vermögen mehr haben, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen hingegen ab Oktober wieder Insolvenz beantragen.