Die Zahl der Corona-Infektionen steigen wieder, neue Länder werden fast täglich zu Risikogebieten erklärt. Darunter sind beliebte Urlaubsgebiete wie Spanien, Kroatien und jetzt auch Teile Frankreichs.
Viele Deutsche reisen trotzdem, die Gefahr einer Erkrankung im Ausland steigt. Aber was passiert, wenn man im Ausland an COVID-19 erkrankt? Zahlt dann auch die Auslandsreisekrankenversicherung?
Kein COVID-19-Ausschluss bei der Gothaer
Stefan Koch, Leiter Produktmanagement bei der Gothaer Krankenversicherung AG. führt dazu aus:
„Für Gothaer Kunden ist COVID-19 als Erkrankung im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. Damit finden auch Rücktransporte wie tariflich festgelegt statt.“
Das bedeutet: Abgedeckt sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit und Unfallfolgen. COVID-19 ist also bei der Gothaer als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft:
Einzige Ausnahme ist, wie bei allen anderen Erkrankungen auch, dass jemand bereits mit ärztlich diagnostizierter Corona-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann dort in ärztliche Behandlung begibt. Hier entfällt die Leistungspflicht.
Bestehende Versicherung vor Reiseantritt prüfen
Vor Reiseantritt sollte die Auslandsreisekrankenversicherung allerdings genau überprüft werden. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen.
Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Beides ist bei der Gothaer nicht der Fall. Für COVID-19 leistet die Gothaer jeweils im tariflich versicherten Umfang.
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