Württembergische mit neuem Angebot für Fahrradhandel

Württembergische mit neuem Angebot für Fahrradhandel
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Fahrradhandel und -reparaturbetriebe unterstützt die Württembergische Versicherung AG mit einem neuen branchenspezifischen Angebot auf Basis der Firmen-Police.

Es enthält die zwei Bausteine Inhalts-/Gebäude- und Ertragsausfallversicherung sowie Betriebs-Haftpflichtversicherung.

Baustein Inhalts-/Gebäude- und Ertragsausfallversicherung

Mit dem Angebot können nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes bis zum vereinbarten Betrag (maximal 20.000 Euro) gegen Schäden durch Diebstahl, Raub, böswillige Beschädigung und sonstige Gefahren wie Unfälle optional versichert werden.

Möglich ist auch ein Unterversicherungsverzicht für Schäden bis 100 Prozent der Versicherungssumme bis maximal 500.000 Euro. Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, gibt es die volle Entschädigung bis zu 150.000 Euro. Liegt die Schadenhöhe darüber, erstattet die Württembergische davon mindestens 80 Prozent. Diese Erweiterung gilt auch bei grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften.

Baustein Betriebs-Haftpflichtversicherung

Bei Schäden an Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes leistet die Württembergische mit bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall beziehungsweise 30.000 Euro je Versicherungsjahr . Sollte auf einer Probefahrt ein Dritter geschädigt werden, gilt die Deckung in Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt für Tätigkeitsschäden an sonstigen Sachen liegt bei 150 Euro.

Unter den Versicherungsschutz fallen auch der Verleih und die Vermietung von Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes sowie die Risiken für Montage von nicht selbst hergestellten Komponenten (Assembling). Eingeschlossen sind ebenfalls Risiken im Online-Handel.

Fahrräder oder nicht versicherungspflichtige Pedelecs von Kunden von Fahrradhändlern und -reparaturbetrieben können für sechs Wochen rundum versichert werden. Nach der Online-Registrierung besteht Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro bei Diebstahl des Fahrrads oder von Fahrradteilen und – mit 150 Euro Selbstbehalt – auch bei „Vollkasko“-Schäden. Die Mobilität ist bis zu 500 Euro für ein Ersatzfahrrad, Übernachtungskosten und/oder den Rücktransport eingeschlossen.