Viele Freiberufler und auch Selbstständige müssen sich selbst versichern und sich selbst fürs Alter absichern. Banken, Versicherungen aber auch der Staat bietet für diese Berufsgruppen verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge an. Welche Vorsorgestrategie für Selbstständige und Freiberufler am meisten Sinn macht und gleichzeitig in den finanziellen Rahmen passt, ist pauschal sehr schwer zu sagen. Der Staat sieht in den kommenden Jahren sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Altersvorsorge für Unternehmer vor.
Ohne Altersvorsorge droht Selbstständigen und Freiberuflern die Altersarmut
Bei einer Festanstellung wird die Rentenversicherung zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Oftmals werden von den Betrieben zusätzliche Vorsorgeprodukte angeboten. Banken und Versicherungen bieten ebenfalls Alternativen sowie die sogenannte Riester-Rente an. Dies sieht bei Selbstständigen und Freiberuflern oftmals anders aus. Es besteht für einen Teil der Unternehmer bisher keine Verpflichtung, selbst für eine Rente vorzusorgen. Es ist daher kein Wunder, dass viele Selbstständige bis ins hohe Alter arbeiten müssen, weil zuvor keine Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. Laut dem Deutschen Instituts für Altersvorsorge liegt die Zahl der schlecht oder überhaupt nicht Versicherten bei etwa 30 Prozent. Damit Selbstständige und Freiberufler im Rentenalter nicht in der Altersarmut landen, sieht die Regierung eine Verpflichtung zur Altersvorsorge vor. Die Unternehmer können nach einem Vorschlag der jetzigen Regierung dann zwischen einer:
- privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente,
- der gesetzlichen Rentenversicherung oder
- einem Versorgungswerk wählen.
Letzteres ist für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und viele weitere Berufsgruppen eine Alternative. Die gewählte Altersvorsorge muss laut den Experten auf jeden Fall insolvenz- und pfändungssicher sein. Außerdem müsste die Rente dann auch oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen.
Die Rürup-Rente ist die Basisrente für Selbstständige
Was die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer und Angestellte ist, ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler. Es handelt sich dabei um ein monatlich ausgezahltes Ruhegeld, bis zum Lebensende. Die Idee zu dieser Altersvorsorge hatte der Ökonom Hans-Adalbert Rürup, der auch gleichzeitig Namensgeber ist. Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen und gilt als Basisrente. Freiberufler und Selbstständige haben mit dieser Altersvorsorge die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dazu werden die Zahlungen in der Steuererklärung angegeben. Wird die monatliche Rente später ausgezahlt, muss die Auszahlung allerdings versteuert werden.
Selbstständige und Freiberufler können die Rentenzahlungen anpassen
Bei der Rentenversicherung handelt es sich auch bei machen Selbstständigen und Freiberuflern um eine Pflichtversicherung. Zu den Pflichtversicherten zählen zum Beispiel Lehrkräfte, Selbstständige in der Pflege, Handwerker, Hebammen, Erzieher oder Tagesmütter. Freiberufler wie Künstler, Musiker, Journalisten und Texter sind in der Künstlersozialkasse versichert. Der Pflichtbeitrag liegt in der Deutschen Rentenversicherung zurzeit bei 19,6 Prozent. Selbstständige haben aber die Möglichkeit, die Beiträge gemäß ihren Einkünften anzupassen.
Künstler und Publizisten, die ihre Beiträge an die Künstlersozialkasse entrichten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Wie ein Arbeitgeber übernimmt die Künstlersozialkasse die Hälfte der Versicherungsbeiträge für die Sozialversicherungen der freiberuflichen Künstler und Publizisten. Die Künstlersozialkasse finanziert sich aus zwei Quellen. Der Bund steuert 40 Prozent bei und die restlichen 60 Prozent zahlen die Unternehmen, die von den Leistungen des Freiberuflers profitieren. Die andere Hälfte bezahlt der Freiberufler wie ein Arbeitnehmer.
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