Voraussichtlich werden weltweit in den nächsten Wochen wieder viele Grenzen geöffnet und damit auch unter bestimmten Beschränkungen Urlaubsreisen möglich. Aber was passiert, wenn man im Ausland an Corona erkrankt?
COVID-19 ist bei der Gothaer Auslandsreisekrankenversicherung als normale Krankheit versichert – unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation diese Krankheit als Pandemie einstuft.
Stefan Koch, Leiter Produktmanagement bei der Gothaer Krankenversicherung AG, dazu:
„Für Gothaer Kunden ist COVID-19 als Erkrankung im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. Damit finden auch Rücktransporte wie tariflich festgelegt statt.“
Das bedeutet: Abgedeckt sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit und Unfallfolgen.
Einzige Ausnahme ist, wie bei allen anderen Erkrankungen auch, dass jemand bereits mit ärztlich diagnostizierter Corona-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann dort in ärztliche Behandlung begibt. Hier entfällt die Leistungspflicht.
Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Beides ist bei der Gothaer nicht der Fall. Für COVID-19 leistet die Gothaer jeweils im tariflich versicherten Umfang.
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