Geschädigte eines Autounfalls können, nachdem ein Gutachten erfolgt ist, die Reparatur des Autos sofort in Auftrag geben. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass einzelne Dinge unnötig waren, trägt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung das Risiko. Dies urteilte das Amtsgericht Forchheim.
Ein Unfallopfer holte ein Gutachten für die Reparatur des Autos ein und beauftragte danach eine Werkstatt. Es entstanden Kosten in Höhe von 3.075 Euro. Die gegnerische Versicherung regulierte jedoch nur 2.920 Euro. Darauf klagte der Geschädigte auf den Differenzbetrag.
Das Amtsgericht Forchheim entschied zu Gunsten des Klägers. Das Gericht war der Auffassung, dass der Kläger nach vorheriger Einholung des Gutachtens auf Grundlage der tatsächlichen Reparaturkosten abrechnen durfte. Das sogenannte „Werkstatt- und Prognoserisiko“ trägt grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob einzelne im Rahmen der Reparatur durchgeführten Tätigkeiten im Nachhinein objektiv notwendig waren. Im Zweifel muss sich dann die Versicherung an die Werkstatt wenden. Das Unfallopfer erhält die Kosten erstattet. Den Kläger traf auch kein Auswahlverschulden bei seiner Werkstattwahl.
Entscheidung vom 3. Dezember 2019 (Amtsgericht Forchheim, AZ: 70 C 530/19)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Urteil zum Restwertangebot der gegnerischen Versicherung bei Verkehrsunfall
Unfallverursacher trägt Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BFH bestätigt Bundesmodell der Grundsteuer – Typisierung mit System
Umsatzsteuer bei unselbständigen Stiftungen: BFH präzisiert Rechtslage – BMF reagiert
Vertraulichkeit verletzt: Urteil gegen früheren Bushido-Manager rechtskräftig
BGH: Aktionäre der Wirecard AG sind keine einfachen Insolvenzgläubiger
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.








