Eine voreingestellte Zustimmung der Nutzung von Cookies ist nicht rechtens, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Internetnutzer müssen dem Speichern der Daten auf Smartphones oder anderen Endgeräten künftig häufiger aktiv zustimmen.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen für alle Internetnutzer und zahlreiche Webseitenbetreiber.
Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, erklärt:
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs trifft die Webseitenbetreiber schwer und es nervt viele Internetnutzer. Neben den hohen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung müssen die Betreiber von Webseiten jetzt zusätzliche Prozesse und Formulare für ihre Web-Angebote einführen, um Cookies auch künftig nutzen zu dürfen. Alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlichen sic gelten, dürfen jetzt nur noch mit aktiver Einwilligung gesetzt werden. Welche Cookies damit gemeint sind, bleibt jedoch unklar.“
Bisher ist auf vielen Webseiten voreingestellt, dass der User der Nutzung der Cookies zustimmt. Der Internetnutzer musste meist aktiv widersprechen.
Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die beim Aufrufen einer Webseite auf einem Computer oder anderen Endgeräten mit Internetzugang wie Smartphones abgelegt werden. Ausgelöst wird dieser Vorgang von den Betreibern einer Webseite. Verwaltet werden Cookies über den Browser, mit dem man die Webseite aufruft (z.B. Internet Explorer, Chrome, Firefox, Safari). Cookies speichern Informationen über den Webseiten-Besuch wie die Verweildauer, die aufgerufenen Unterseiten oder die Eingabe eines Suchbegriffs. Bei jedem Aufruf liest die Webseite vorhandene Cookies aus und verwendet diese bei Bedarf. So merkt sich der Browser beispielsweise die Login-Daten und fügt diese bei jedem Besuch der Internetseite automatisch ein.
Dr. Bernhard Rohleder meint:
„Für Internetnutzer entsteht mit dem BGH-Urteil ein weiterer Komfortverlust: Sie müssen häufiger Banner wegklicken oder Häkchen setzen, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen. Viele Nutzer sind wegen der zahlreichen Pop-ups verärgert oder ignorieren die Flut an gesetzlich erzwungenen Informationen. Dabei dienen Cookies den Webseitenbetreibenden und Usern gleichermaßen, etwa bei Warenkörben in Online-Shops oder um das Webseitenerlebnis für Nutzer zu verbessern. Nicht für jeden Anlass braucht es Cookies, aber ohne sie macht das Surfen einfach weniger Spaß und ist viel umständlicher.“
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