Krisenbewältigung: So bleiben Unternehmen zahlungsfähig

Krisenbewältigung: So bleiben Unternehmen zahlungsfähig
© photoschmidt – stock.adobe.com

Die Corona-Krise hat Privatleute wie Unternehmen völlig unvorbereitet getroffen und vor wirtschaftliche Probleme gestellt. Während etablierte Firmen und Großkonzerne meist über einige Ressourcen und Rücklagen verfügen, treffen finanzielle Engpässe Freelancer, Startups und kleine Unternehmen umso schwerer.

In dieser zum Teil existenzbedrohenden Situation hat die Bundesregierung jedoch einige Maßnahmen getroffen, um schnelle Hilfe leisten zu können.

Wie betroffene Firmen gerade jetzt, aber auch unabhängigen von Krisen, ihre Liquidität sichern können und welche Maßnahmen besonders erfolgversprechend sind, verrät Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat.

Die vier Säulen der Krisenbewältigung

Die Bundesregierung – genauer gesagt die Ministerien für Finanzen und für Wirtschaft und Energie – haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, das den wirtschaftlichen Schaden für Unternehmen in dieser Krise minimieren soll, um deren Liquidität zu sichern.

Das Paket besteht dabei zunächst aus vier zentralen Säulen: Dem Kurzarbeitergeld, der Steuerstundung, den vereinfachten Kreditbedingungen und der Liquiditätssicherung der EU-Banken.

1. Kurzarbeitergeld

Im Zuge der Pandemie wird der Erhalt von Kurzarbeitergeld für Unternehmen erleichtert. So genügt es nun, wenn 10 Prozent der Arbeitnehmer eines Betriebs durch Kürzungen auf mehr als 10 Prozent ihres Lohns verzichten müssen.

Dies bedeutet für die Angestellten, dass sie innerhalb der ersten drei Monate 60 Prozent des während der Kurzarbeit entfallenen Nettolohns erhalten, 67 Prozent, wenn sie mindestens ein Kind haben. Ab dem vierten Monat erhöhen sich die Sätze auf 70 beziehungsweise 77 Prozent; nach sieben Monaten sogar auf 80 und 87 Prozent.

Voraussetzung für die Erhöhung ist allerdings, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit der Angestellten wegfällt. Zudem werden dem Arbeitgeber anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent erstattet.

Hinzu kommt, dass auch Leiharbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und etwaige Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich von April bis einschließlich Oktober 2020 anrechnungsfrei sind.

2. Steuerstundung

Unternehmen, die unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind, können ihre Steuerzahlungen stunden und an die tatsächlichen Umsätze anpassen. Bis Ende des Jahres 2020 verzichtet der Staat dabei auf Vollstreckungsmaßnahmen (beispielsweise Kontopfändungen) und die Erhebung von Säumniszuschlägen.

3. Vereinfachte Kreditbedingungen

Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Umsatzeinbrüchen entgegenzuwirken, werden die Kriterien für Kredite vereinfacht. Für den KfW Unternehmerkredit und den ERP Gründerkredit übernimmt der Staat nun bis zu 80 Prozent des Risikos, was die Banken ermutigen soll, schneller und unkomplizierter Kredite zu vergeben. Der KfW Kredit für Wachstum wird zudem auch für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Milliarden Euro angeboten.

4. Liquiditätssicherung der EU-Banken

Um die Liquidität der Banken in der Europäischen Union sicherzustellen, wird eine Initiative mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro bereitgestellt.

Soforthilfen für Selbstständige und Kleinunternehmen

Auch den Folgen der Krise für Kleinunternehmen, Selbstständige und Freelancer soll durch umfangreiche Maßnahmen begegnet werden.

Zum einen wurde der Zugang zur sozialen Sicherung durch Hartz IV erleichtert. Von April bis einschließlich September dieses Jahres entfällt die Vermögensprüfung und die Beschränkung der Kostenübernahme für Wohnungen. Die vorläufige Bewilligung erfolgt ganz unkompliziert auf Basis des voraussichtlichen Einkommens des Antragstellers.

Zum anderen hat die Bundesregierung einen 50 Milliarden Euro umfassenden Solidaritätsfonds eingerichtet, welcher der Liquiditätssicherung von kleinen Unternehmen und Freiberuflern dienen. Dieser soll besonders laufende Kosten wie Mieten oder Pachten abdecken. Grundvoraussetzung für den Erhalt einer finanziellen Soforthilfe ist, dass das Unternehmen vor März 2020 keine wirtschaftlichen Probleme hatte.

Trifft dies zu, so erhalten Betriebe mit höchstens fünf Mitarbeitern eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate. Firmen mit nicht mehr als 10 Beschäftigten sogar 15.000 Euro. Die Mittel werden zwar durch den Bund zur Verfügung gestellt, doch zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind Länder und Kommunen. Der Antrag erfolgt elektronisch.

Auch lohnt sich der Blick auf die Maßnahmen, die einzelne Landesregierungen zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen getroffen haben: Unter anderem haben Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein ausführlichere Hilfsmaßnahmen erlassen.

Liquidität sichern – auch abseits der Krise

Um die Liquidität des eigenen Unternehmens unabhängig von Krisen langfristig zu sichern, gilt es einige Maßnahmen zu treffen. Diese umfassen natürlich die Kapitalausstattung, aber auch den Umgang mit Kunden und Lieferanten sowie die Organisation des Betriebes.

1. Kapitalausstattung

Wenn es um die Ausstattung eines Unternehmens mit Kapital geht, ist besonders eine realistische Preiskalkulation zu beachten. Schließlich müssen Betriebe einen ausreichend hohen Gewinn erwirtschaften, um liquide zu bleiben, und bei der Kalkulation all ihre Betriebsausgaben berücksichtigen.

Wenn möglich sorgt eine Einlage in das Betriebsvermögen zudem für Flexibilität und Planungssicherheit, Gesellschaften können durch Kapitaleinlagen neuer Gesellschafter ihre Geldmittel erhöhen.

2. Umgang mit Kunden und Lieferanten

Ein gutes Kunden- und Lieferantenmanagement führt langfristig auch zur Sicherung der Liquidität eines Unternehmens. Von zentraler Bedeutung ist es dabei, klar zu kommunizieren.

Rechnungen sollten zeitnah und mit einem eindeutigen Zahlungsziel gestellt werden. Ein strukturiertes Mahnwesen stellt sicher, dass noch offene Rechnungen vom Kunden beglichen werden. Bei hohen Forderungen sollte über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens nachgedacht werden.

Ist es außerdem möglich, den Kunden für ein kurzes Zahlungsziel Skonto zu gewähren, kann dies dabei helfen, zahlungsfähig zu bleiben und Engpässe zu überbrücken.

Auch bei den Lieferanten zählt eine professionelle und offene Kommunikation: Kann das eigene Zahlungsziel aufgrund von Engpässen einmal nicht eingehalten werden, muss der Lieferant so früh wie möglich davon erfahren und eine neue Frist vereinbart werden. Das schafft Vertrauen und sichert die Zusammenarbeit langfristig.

3. Organisation des Betriebes

Eine strukturierte Liquiditätsplanung erfasst die Ein- und Ausgaben über einen festgelegten Zeitraum und gibt einen guten Überblick über die wirtschaftliche Situation einer Firma.

Wer in stabilen Zeiten Betriebsvermögen, beispielsweise in Form von Firmenwagen, aufgebaut hat, kann dieses bei Engpässen veräußern.

Abschließend sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch eine hohe Produkt-Qualität zur Sicherung der Liquidität beiträgt: Kosten für Reklamationen und Reparaturen werden minimiert und der Absatz erhöht. So sind Unternehmen bestens gerüstet für schlechte Zeiten.