Immer wieder wird die Frage nach dem Versicherungsschutz aus einer Krankentagegeldversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls im europäischen oder im außereuropäischen Ausland aufgeworfen.
Diese Fragestellung gewinnt vor dem Hintergrund einer beruflichen Entsendung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber oder auch von Forschungsaufenthalten und Gastsemestern von Wissenschaftlern deutscher Hochschulen an Bedeutung.
Nach § 1 Abs. 6 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung des PKV Verbandes (MB/KT 2009) erstreckt sich der Versicherungsschutz aus einer Krankentagegeldversicherung auf Deutschland.
Für den Fall eines vorübergehenden Aufenthaltes der versicherten Person im europäischen Ausland besteht nach § 1 Abs. 7 MB/KT 2009 ein Anspruch auf Krankentagegeldgeld für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus.
Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland findet sich in den Musterbedingungen keine Regelung, sondern nur den Hinweis auf die Notwendigkeit einer besonderen Vereinbarung.
Nachdem die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung keine bindende Wirkung entfalten, sondern nur eine Empfehlung des PKV-Verbandes an die Mitgliedsunternehmen darstellen, können die Krankenversicherungsgesellschaften den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes in ihren AVB auch abweichend von den MB/KT 2009 regeln.
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