Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat den Tarif „Allianz Direct Kraft“ der Allianz Direct Versicherungs-AG bewertet. Mit dem Ergebnis: Der Versicherer würden die Kunden überrumpeln.
Die in der Kaskoversicherung absolut übliche fiktive Schadenabrechnung wird bei diesem Tarif ausgeschlossen.
Bianca Boss, BdV-Pressesprecherin, dazu:
„Erst hat die Allianz Direct die Technik nicht im Griff und jetzt bekommen Kundinnen und Kunden eine übliche Leistung nur gegen Upgrade.“
Das bedeutet, dass sich Versicherungsnehmer nach einem Kaskoschaden keine Reparaturkosten ersetzen lassen können, die nicht auch tatsächlich angefallen sind. Erst später wird der potenzielle Kunde im Rahmen der Antragsstrecke auf der Homepage gefragt, ob sie „Lust auf ein Upgrade“ habe und gegen Prämienzuschlag eine Erweiterung des Versicherungsschutzes wünsche. Nur wenn bei Antragstellung der Zusatzbaustein „Geld statt Reparatur“ hinzugewählt wird, hat die versicherte Person später einen Anspruch auf fiktive Schadenabrechnung.
Deswegen sollten Verbraucher generell bei Direktversicherungsangeboten sehr genau und aufmerksam darauf achten, welche Leistungsausschlüsse bestehen. Entscheidend sollte keinesfalls der günstigste Preis sein.
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