Beispiele verdeutlichen, dass bereits heute viele und in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmend mehr Neukunden in der Risikoprüfung durchfallen oder die beantragten Versicherungsverträge nur noch mit vertraglichen Erschwernissen geschlossen werden können.
Was für den Kunden ein Ärgernis ist, stellt den Versicherungsvermittler heute vor eine existenzielle Frage. ADHS, krankhaftes Übergewicht und Diabetes, Allergien und psychische Erkrankungen stellen den Vermittlungserfolg auf eine harte Bewährungsprobe. Vermittler sollten sich daher rechtzeitig auf einen sich wandelnden Versicherungsmarkt einlassen und die Weichen für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg neu stellen.
In der privaten Krankenversicherung wird am Einsatz eines Optionstarifs auf lange Sicht gesehen kein Weg mehr vorbeiführen. Mit dem Abschluss dieses Tarifangebots kann die medizinische Risikoprüfung in das Kindes- oder Jugendalter vorverlegt werden. Allerdings sollte ein Optionstarif zwingend eine
Multi-Event-Regelung als wichtiges Tarifmerkmal garantieren.
Das Ziel muss sein, dass der Optionstarif vom Versicherungsnehmer auch nach dem Abschluss einer Krankenvoll- oder -zusatzversicherung fortgeführt und weitere Optionsjoker zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können.
Die Multi-Options-Regelung
„Denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.“ Dieser dem deutschen Dichter und Maler Wilhelm Busch zugeschriebene Aphorismus charakterisiert die Unwägbarkeiten des Lebens sehr treffend: die steile berufliche Karriere, die durch die überraschende Ankündigung des Nachwuchses unterbrochen wird, eine Gehaltserhöhung und – damit verbunden – das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch der freundliche Rat des Zahnarztes, auf die nächsten
Urlaube zu verzichten und dafür eine höhere Rücklage für eine anstehende zahnmedizinische Sanierung zu bilden.
Immer wieder wird die persönliche Lebensplanung von überraschenden Ereignissen, die auch eine Neuordnung des Versicherungsschutzes erfordern, durchkreuzt. Mit einem Optionstarif, der eine Multi-Event-Regelung vorsieht, kann der persönliche Versicherungsschutz anlässlich einer Vielzahl von Ereignissen neu geordnet oder ergänzt werden.
Allerdings sollte das Recht auf die Einlösung einer Option nicht nur an definierte Lebensereignisse wie zum Beispiel Heirat, Geburt, Adoption eines Kindes oder den Start in eine selbstständige Erwerbstätigkeit geknüpft werden. Räumt ein privater Krankenversicherer die Einlösung von Optionsrechten in Abhängigkeit von einem erreichten Lebensalter ein und sind die Intervalle zwischen den optionsberechtigten Lebensjahren vergleichsweise engmaschig definiert, kann die Einrichtung/der Ausbau einer die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzenden privaten Krankenzusatzversicherung oder auch der Wechsel in eine Krankenvollversicherung zielgerichtet und vor allem ohne erneute Gesundheitsprüfung umgesetzt werden.
Ein Beitrag von Alexander Schrehardt und AssekuranZoom.
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