Die DUAL Deutschland GmbH hat mit der Cyber Defence 2020 ihre Cyber-Versicherung an die neusten Standards angepasst – unabhängig davon, ob es sich um ein zielgerichtetes oder nicht zielgerichtetes Cyber-Event handelt.
Der Versicherungsschutz der Cyber Defence 2020 umfasst wie bisher Drittschäden und Eigenschäden. Die einzelnen Komponenten wurden allerdings ausgebaut. So schützt die Cyber Defence 2020 bei Drittschäden auch vor Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Vertragspflichten, Vertragsstrafen und bei Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Zudem beinhaltet die Cyber Defence 2020 die freie Rechtsanwaltswahl.
In Bezug auf Eigenschäden wird Soforthilfe ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme garantiert. Außerdem entfällt der Selbstbehalt.
Die Cyber Defence 2020 deckt zudem die Kosten für Cyber-Diebstahl, Sachschäden an IT-Hardware, Systemverbesserungen, Goodwill-Kosten und Strafrechtsschutz-Ausschnittsdeckung ab.
Zusätzlich wurden die Nachmeldefristen verlängert. Diese betragen nun bei Drittschäden 60 Monate und bei Eigenschäden sechs Monate.
Im Schadenfall gibt es einen „Rund-um-die-Uhr-Service“, 365 Tage im Jahr. Dabei kann über den Servicepartner auf Spezialisten für IT-Forensik, IT-Sachverständige, PR-Berater und Juristen zurückgegriffen werden.
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