Mit Wirkung zum 1.1.2005 hatte der Gesetzgeber die private Basis-Rentenversicherung eingeführt. Die Beitrage zu einer Basis-Rentenversicherung können in 2019 zu 88 Prozent und ab 2025 in vollem Umfang als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Versicherungsverträge zählen zur sogenannten Versorgungsschicht 1, während nicht geförderte Versicherungsverträge zur Versorgungsschicht 3 gehören.
In Verbindung mit einer privaten Basis-Rentenversicherung können sowohl eine Beitragsbefreiung und eine Rentenleistung fur den Fall einer Berufsunfähigkeit des Steuerpflichtigen, als auch das Hinterbliebenenrisiko abgesichert werden. Dabei ist zwingend zu beachten, dass der Beitragsanteil, der auf die Altersversorgung entfällt, immer > 50 Prozent des Gesamtbeitrages sein muss. Bei der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung sind einige weitere Punkte zu beachten.
Der Sonderausgabenabzug
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an berufsständische Versorgungswerke sind als Sonderausgaben anteilig und ab 2025 in vollem Umfang abzugsfähig. Für den Sonderausgabenabzug gilt jedoch ein jährlicher Höchstbetrag (2019: 24.305,00 Euro/für Ehepaare das Doppelte). Im Jahr 2020 beträgt der Höchstbetrag dann 90 Prozent der gezahlten Beiträge. Vor der Einrichtung einer privaten Basis-Rentenversicherung sollte deshalb der Rat des Steuerberaters hinzugezogen werden.
Wichtige Punkte
Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird in Versicherungsverträgen der Versorgungsschicht 1 enger ausgelegt als in Versicherungsverträgen der Versorgungsschicht 3. So begründet weder eine Arbeitsunfähigkeit noch eine Pflegebedürftigkeit einen leistungspflichtigen Versicherungsfall.
Kapitalleistungen sind aus Versicherungsverträgen der Versorgungsschicht 1 nicht zulässig. Aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung abgeschlossen wurde, kann somit weder eine Sofortleistung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch eine Wiedereingliederungshilfe ausbezahlt werden.
Die Rentenleistungen aus Versicherungsverträgen der Versorgungsschicht 1 unterliegen nicht mit dem altersabhängigen Ertragsanteil, sondern mit einem vom Kalenderjahr der ersten Rentenauszahlung abhängigen steuerpflichtigen Anteil der Steuerpflicht.
Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Risiken konnen mit einem steuerlich geförderten Vorsorgevertrag der Versorgungsschicht 1 nicht abgesichert werden.
Achtung: Einkommensteuer
Berücksichtigen Sie bei der Bemessung der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente die abzuführende Einkommensteuer. Auch die Besteuerung der Rentenleistungen ist vor dem Vertragsabschluss mit dem Steuerberater zu klären.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Mehr Power bei der Absicherung der Arbeitskraft
BU: uniVersa verbessert Absicherung
Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft
Vererben: zu viele sorgen sich ums Vermögen
Der Vermögensübertrag zu Lebzeiten ist für viele Menschen ein Thema. Über die Hälfte derer, die etwas vererben, haben sich damit schon beschäftigt. Besonders wichtig sind Steuervorteile.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum
Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.
Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial
In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.
#GKVTag – Pflegeversicherung unter Reformdruck: Stabilität durch Solidarität
Drei Jahrzehnte Pflegeversicherung – eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte mit strukturellen Rissen. Seit ihrer Einführung garantiert sie die Absicherung pflegebedürftiger Menschen und setzt dabei auf das Zusammenspiel von Solidarität und Eigenverantwortung. Doch mit wachsender Zahl Anspruchsberechtigter, einem Ausgabenvolumen von inzwischen 65 Milliarden Euro und einem Beitragssatz von 3,6 Prozent (zuzüglich Kinderlosenzuschlag) gerät das System an seine finanziellen Grenzen.
„Fünf Tierseuchen gleichzeitig – Tierhalter geraten weiter unter Druck“
Mit einem neuen Höchstwert von 96 Millionen Euro Schadenaufwand blickt die Vereinigte Tierversicherung (VTV) auf das bislang teuerste Jahr ihrer Geschichte zurück. Der Großteil der Schäden entstand durch Tierseuchen – allen voran durch die Blauzungenkrankheit, die allein 30 Millionen Euro kostete. Diese betraf 2024 vor allem Wiederkäuer-Bestände in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen. Die VTV ist Marktführer in der landwirtschaftlichen Tierversicherung und Teil der R+V Gruppe.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.