Ab dem 1. März 2020 benötigen alle Mofas, Mopeds, Roller, E-Bikes sowie für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter wieder ein neues Versicherungskennzeichen.
Anders als Pkw werden Mofas und Mopeds nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet. Die Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen sind hier Voraussetzung für die Nutzung. Besitzer, die nicht pünktlich umstellen, sind für den Straßenverkehr gesperrt – ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar.
Die Farbe des Kleinkraftrad-Kennzeichens wechselt dazu jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. Fester Stichtag für die Erneuerung des Versicherungsschutzes ist jeweils der 1. März.
Das für 2020/21 gültige Mofa-Kennzeichen beziehungsweise die selbstklebende Versicherungsplakette für E-Scooter hat für den Versicherungszeitraum bis 28. Februar 2021 nun die Farbe Schwarz.
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