Der leistungspflichtige Pflegefall

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Tritt ein Pflegefall ein, muss entweder die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung der zu pflegenden Person rasch informiert werden. Die zuständige Pflegekasse benennt dann im nächsten Schritt eine(n) Pflegeberater/-in oder auch eine Beratungsstelle.

Von dort erhalten betroffene Angehörige weitere Informationen über das Begutachtungsverfahren, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit sowie über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung.

Voraussetzung für eine leistungspflichtige Pflegebedürftigkeit ist eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Selbstständigkeit und/oder der (teilweise) Verlust von Alltagsfähigkeiten des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.

Sofern der Versicherte aufgrund körperlicher und/oder geistiger Defizite regelmäßig, in erheblichem Umfang und mindestens für eine Dauer von sechs Monaten die Hilfe einer anderen Person benötigt, liegt eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor.

Gesetzlich Krankenversicherte werden von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen beurteilt und eingestuft. Für privat krankenversicherte Personen werden diese Aufgaben von der zuständigen Medic-Proof GmbH übernommen.

Weiterführende Informationen

Plötzlich Pflegefall und dann: Betroffene können sich auf verschiedenen Internetseiten und Portalen, wie zum Beispiel dem Bundesgesundheitsministeriums, der Weissen Liste oder  auf pflege.de informieren.

Auch Private Krankenversicherungen als Anbieter privater Pflegezusatzversicherungen betreiben eigene Informationsseiten und bieten im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages Hilfestellungen und Assistance-Leistungen an.

Deshalb sollte der Vertrag der privaten Pflegezusatzversicherung immer sehr zeitnah geprüft werden, um alle möglichen Optionen in Anspruch nehmen zu können. Weiterführende Informationen rund um das Thema Pflegefall lesen Sie auch in der Informationsbroschüre „Oma ist ein Pflegefall … und jetzt“ von Fachautor Alexander Schrehardt.