EU-weite Kriterien für nachhaltige Finanzwirtschaft kommen

Die EU-Kommission legte Anfang Dezember einen Vorschlag vor, Finanzanlagen an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Jedoch gab es noch Diskussionen über diese „grünen“ Investitionen und Finanzprodukte, dabei ging es vor allem um die Atomenergie. Aber kurz vor Weihnachten konnte eine Einigung erzielt werden.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die weltweit ersten Umwelt- und Sozialstandards für Finanzinvestitionen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, dazu:

„Der Schritt auf EU-Ebene, gegen Greenwashing auf den Kapitalmärkten anzugehen, war lange überfällig und ist ein riesiger Erfolg. Um den Klimawandel aufzuhalten, brauchen wir Investitionen in neue, grüne Technologien, wie Elektromobilität, Erneuerbare Energien oder grünen Wasserstoff. Mit der Umlenkung der Kapitalströme auf ökologisch nachhaltige Aktivitäten werden Braunkohle- oder Mineralölkonzernen hoffentlich bald die finanzielle Grundlage für ihre klimaschädlichen Machenschaften fehlen.“

Das neue Regelwerk, die sogenannte Taxonomie, schafft erstmals einen Rechtsrahmen für die Definition des Begriffes Nachhaltigkeit im Finanzsektor. Es befähigt die EU, wissenschaftliche Kriterien festzulegen, nach denen Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten und Produkte als „ökologisch nachhaltig“ klassifiziert werden können. Als nachhaltig soll nun jedoch nur noch gelten, wer einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne gleichzeitig anderen Bereichen der Umwelt zu schaden.

Vor der Einigung der EU hatten mehr als 120.000 Bürger mit einem Verbändebrief unter Mitwirkung der DUH die EU-Minister und -Parlamentarier dazu aufgefordert, mit einer starken gesetzlichen Regelung gegen ein Greenwashing auf den Finanzmärkten anzugehen.

Sascha Müller-Kraenner sagt:

„Die nun erfolgte Einigung auf EU-Ebene ist ein gutes Ergebnis, um zukünftige Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsweisen zu lenken und die Transparenz der Finanzmärkte zu erhöhen. Unter dem Label der Nachhaltigkeit soll zukünftig nur in die Wirtschaftsweisen investiert werden, die auch tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Klimaschädliche Technologien, wie Gas und Atomkraft dürfen in der Kategorie ‚reine grüne‘ Investition zurecht nicht geführt werden. Die Produktion von radioaktivem Sondermüll verdient die Bezeichnung ‚nachhaltig‘ schlichtweg nicht und der Aufbau langfristiger Gas-Infrastruktur behindert den Weg zu einem klimaneutralen Europa 2050. Mit der neuen Verordnung sind Investitionen in beide Energiequellen zwar nicht explizit ausgeschlossen, aber sie werden in nachgelagerten strengen Tests auf ihre Umweltschädlichkeit hin untersucht. Damit können wir vorerst zufrieden sein. Insgesamt ist die Verordnung ein wichtiger und richtiger Schritt, das Greenwashing im Finanzsektor zu beenden."

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