Wenn über den erteilten Auftrag hinaus weiterer Reparaturbedarf am Fahrzeug besteht, muss die Autowerkstatt den Kunden informieren. Zumindest dann, wenn die Werkstatt sich bei der Reparatur mit den betreffenden Teilen befasst und diese schwer zugänglich sind. Dies urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Als eine Autowerkstatt größere Reparaturen am Motor eines SUV durchgeführte, reparierte sie allerdings nicht die Steuerketten selbst, die austauschbedürftig waren. Nachdem der Kunde nach den Reparaturen noch ein paar hundert Kilometer fuhr, blieb das Fahrzeug mit einem Motorschaden liegen. Für einen Austauschmotor entstanden ihm hohe Kosten. Er verklagte die Werkstatt auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Werkstatt verpflichtet gewesen wäre, Teile mit zu überprüfen, mit denen sie sich im Rahmen der durchgeführten Reparatur sowieso befasste und deren Mängel danach nicht mehr so leicht festzustellen und zu beheben seien. Diesbezüglich habe die Werkstatt eine Prüf- und Hinweispflicht.
So hätte die Autowerkstatt die Steuerketten gleich mit überprüfen und dem Kunden empfehlen müssen, diese auszutauschen. Weil die Werkstatt dies nicht getan habe, könne der Kunde Schadenersatz verlangen.
So konnte der Kläger die Kosten für den Austauschmotor und dessen Einbau abzüglich der Kosten, die sowieso für neue Steuerketten angefallen wären, verlangen. Da sich diese Beträge gegenseitig in etwa aufhoben, erhielt der Kunde in erster Linie den Nutzungsausfall für das Fahrzeug in Höhe von 1.000 Euro und die Kosten für ein privates Sachverständigengutachten in Höhe von rund 2.400 Euro erstattet.
Urteil vom 17. Oktober 2019 (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-21 U 43/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Verkehrsunfall: Nutzungsausfall auch für ein Jahr?
Wer haftet für ein beschädigtes Paket?
Scheinselbstständigkeit ist beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen
Reiserücktrittsversicherung: Ausschluss psychischer Erkrankungen ist wirksam
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BVerfG bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Mindestgewinnbesteuerung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Betroffen sind insbesondere Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG sowie Gesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG.
Verfassungsgericht kippt finanzgerichtliche Entscheidungen zur beSt-Nutzungspflicht
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale finanzgerichtliche Entscheidungen zur Nutzungspflicht des elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) aufgehoben. Der Beschluss stärkt den Rechtsschutz von Steuerpflichtigen in einer Übergangsphase, die durch technische Defizite und irreführende Kommunikation geprägt war.
BFH konkretisiert Anforderungen für Betriebsausgabenabzug bei Zinsswaps
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ausgleichszahlungen aus Zinsswap-Verträgen sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn sie konsequent als betrieblich veranlasst behandelt und buchhalterisch frühzeitig erfasst werden. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die steuerliche Einordnung von Finanzderivaten.
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.