HDI verbessert BU-Versicherung EGO

HDI verbessert BU-Versicherung EGO
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Die HDI Lebensversicherung AG hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung EGO grundlegend überarbeitet.

Dadurch wird der Kunde ab sofort in der Risikogruppe eingestuft, die optimal zu seinem Berufsbild passt. So wird Projektleitung Personalführung gleichgestellt, was durch ein neues Scoring möglich wird. Zudem wurden weitere Produktneuerungen in den BU-Schutz EGO integriert. Davon profitieren insbesondere die Kernzielgruppen Ärzte, Selbstständige sowie IT- und Kammerberufe.

Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG, dazu:

„Mit der Überarbeitung von EGO können wir Berufe differenzierter und individueller einstufen. Das erlaubt uns im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.“

Dr. Tobias Warweg, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb bei HDI, ergänzt:

„Die realistische Einordnung der beruflichen Tätigkeit ist eine Herausforderung in vielen Beratungsgesprächen. Die Überarbeitung der Berufsgruppen bietet Vertriebspartnern und Kunden einen echten Mehrwert. Gerade unsere Kernzielgruppen Ärzte, IT-Berufe, Selbstständige und Kammerberufe profitieren von der Neuordnung, den Leistungsverbesserungen und den günstigeren Prämien. Eine zeitgemäße Berufseinordnung und ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis: Das sind starke Argumente weit über den Jahresendspurt hinaus.“

Leistungserweiterungen für Ärzte

Neben der Überarbeitung der Risikogruppen und der reduzierten Prämien hat HDI die Leistungen weiter verbessert. Zum Beispiel verzichtet HDI bei Ein-Arzt-Praxen auf Umorganisation – und das unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Viele Mediziner beteiligen sich an humanitären Einsätzen. Auch dabei ist ab jetzt eine Absicherung ohne Wenn und Aber gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Mediziner ist auch die Erweiterung der Infektionsklausel. HDI leistet ab sofort auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot.

Zudem ist künftig auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Schüler ab 10 Jahren möglich.

Dr. Tobias Warweg sagt:

„Alter und Gesundheit sind beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das A und O. Denn sie erleichtern den Weg zu einem umfassenden und günstigen BU-Schutz. Das ist für Eltern, Großeltern und Paten ein wichtiges Argument, ihre Liebsten schon im Kindesalter für die Risiken des Berufslebens zu rüsten.“

Weitere Leistungsverbesserungen

  • Erste-Hilfe-Leistung bei Krebs: Die Nachweispflicht für eine sofortige befristete Anerkennung für garantiert 15 Monate wurde vereinfacht.
  • Vereinfachter Nachweis und Anerkennung bei unbefristeter voller gesetzlicher Erwerbsminderungsrente: Als berufsunfähig gilt die versicherte Person auch, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen erhält und der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit 10 Jahren besteht.
  • Verlängerungsoption: Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend verlängert werden.
  • Mehr Transparenz bei der Berufswechseloption: Zum Beispiel berechtigen eine Weiterbildung zum Meister, der Beginn eines Studiums oder der Wechsel der Schulform dazu, die Berufswechseloption zu ziehen. Durch die Berufswechselprüfung kann die Einstufung in eine bessere Risikogruppe mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beantragt werden – eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.