Grundfähigkeiten: Stuttgarter versichert Benutzung von Smartphones

Grundfähigkeiten: Stuttgarter versichert Benutzung von Smartphones
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Seit 1. Juli 2019 bietet die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. die Grundfähigkeitsversicherung GrundSchutz+ an. Als einziger Versicherer im Markt sichert die Stuttgarter auch die Fähigkeit ab, ein Smartphone zu benutzen.

Hierzu gehört auch, mit Alexa, Siri oder anderen digitalen Sprachassistenten kommunizieren zu können.

Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Biometrie, erläutert:

„Das Smartphone gehört für die meisten Menschen längst zum Lebensalltag dazu. Deshalb haben wir uns entschieden, die Fähigkeit, ein Mobiltelefon zu halten, eine Nachricht zu schreiben oder mit einem Sprachassistenten zu sprechen, auf jeden Fall mitzuversichern.“

Individueller Schutz durch Bausteinkonzept

Durch das Bausteinkonzept ist der GrundSchutz+ individuell auf verschiedene Kundenbedürfnisse anpassbar. Dabei ist prinzipiell immer der Verlust von 15 bestimmten grundlegenden Fähigkeiten finanziell abgesichert. Dazu gehören zum Beispiel das Sehen, Hören und Sprechen, der Gebrauch einer Hand oder eines Arms, das Sitzen, Stehen, Gehen oder Treppensteigen, aber auch Pflegebedürftigkeit und mittelschwere Demenz.

Drei optionale Zusatzpakete

Der Leistungsumfang kann durch drei optionale Zusatzpakete passend zu Bedarf und Budget erweitert werden:

  • Zusatzpaket „fit“: Mit diesem Zusatzpaket können die drei Grundfähigkeiten Knien und Erheben, Bücken und Erheben sowie Heben und Tragen versichert werden.
  • Zusatzpaket „mobil“: Hier ist die Grundfähigkeit Autofahren beziehungsweise der Verlust des PKW-Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen abgesichert.
  • Zusatzpaket „smart“: Fasst drei psychische Beeinträchtigungen zusammen. Abgedeckt sind hier schwere Depression und Schizophrenie, aber auch die geistige Leistungsfähigkeit.

Risiko schwerer Krankheiten

Die optionale Zusatzversicherung „Schwere Krankheiten“ sichert zehn schwere Krankheiten ab. Das sind zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose. Betroffene erhalten eine Einmalleistung.