Ein Verkäufer muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben, denn die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Ein Telefonverkäufer hatte Privatpersonen im Auftrag eines Energieversorgers angerufen, um diesen Stromlieferverträge zu verkaufen. Allerdings nannte der bei den Anrufen nicht seinen richtigen Namen, sondern verwendete ein Pseudonym.
Unlauterer Wettbewerb?
Als auch die Kundin eines Mitbewerbers einen solchen Anruf erhielt, ging daraufhin das Konkurrenzunternehmen gerichtlich dagegen vor, denn es war der Ansicht, dass hier unlautere Werbung stattfindet.
Das werbende Unternehmen war hingegen der Überzeugung, dass der Name des Anrufers keinerlei Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen einen Stromliefervertrag hat. Und da der betreffende Mitarbeiter bei allen Anrufen das gleiche Pseudonym verwendet, kann immer nachvollzogen werden, welche Anrufe er getätigt hat.
Unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass die Werbeanrufer des Energieversorgers künftig keine falschen Namen mehr verwenden dürfen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben enthält.
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt:
„Das Gericht war der Ansicht, dass die Nennung des korrekten Namens des Verkäufers durchaus von entscheidender Bedeutung ist. Denn kommt es später zum Streit über den Vertragsinhalt, muss der Kunde die Möglichkeit haben, den Telefonverkäufer als Zeugen für den Inhalt des Gesprächs heranzuziehen. Dies ist aber nicht möglich, wenn dieser einen Fantasienamen benutzt.“
Ob der Auftraggeber selbst das Pseudonym einem bestimmten Mitarbeiter zuordnen könne, sei in diesem Zusammenhang belanglos.
Urteil vom 16. Mai 2019 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 6 U 3/19)
Themen:
LESEN SIE AUCH
„Verkäufer sind die neuen Influencer“
Wer im Vertrieb erfolgreich sein will, darf nicht mehr nur auf gute Gespräche im Konferenzraum oder geschickte Verhandlungen am Telefon setzen. Das weiß auch Sales-Experte Devin Vandreuke. Im Gastbeitrag zeigt der Unternehmensberater, auf welche Taktiken und Fähigkeiten es im Vertrieb heute ankommt.
Wie Branded Content Marken helfen kann, Vertrauen aufzubauen und Kunden zu binden
Insbesondere im Finanzsektor steht Sponsored Content vielfach noch am Anfang. Dabei bietet Branded Content viel Potential und kann helfen, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Wie das gelingen kann.
Werbemarktanalyse: Krankenversicherungen im Fokus
Krankenversicherungen dominieren den Werbemarkt für Versicherungen und machen bei 300 erfassten Anbietern ein Drittel des jährlichen Werbevolumens von rund 657 Millionen Euro im Versicherungsmarkt aus. Top-Werber in dieser Produktkategorie sind Ergo, Maxcare und der AOK Bundesverband.
Beste Experten für Google Werbung finden
Um das Potenzial von Google Werbung auszuschöpfen, ist es entscheidend, auf die richtigen Experten zu setzen. Eine Anleitung zeigt, wie Spezialisten gefunden werden, um das Online-Marketing auf das nächste Level zu heben.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kooperation statt Konkurrenz: Bayerische und BarmeniaGothaer bündeln Kräfte bei compexx
Die Bayerische und die BarmeniaGothaer starten eine exklusive strategische Partnerschaft – über die Plattform compexx Finanz AG. Was die beiden Versicherer mit ihrem Zusammenschluss planen und warum sie den Markt damit neu strukturieren wollen.
Online-Marketing im Vertrieb: Selbsthilfe-Ansätze bremsen Erfolg
Webinare, Video-Kurse, Workbooks: Die Versicherungsbranche ist in den letzten 10 Jahren in Sachen Online-Marketing-Schulungs-Content nicht unterversorgt worden. Im Gegenteil, es gibt mehr als genug und auch sehr viele sehr gute Angebote. Trotzdem haben es nur sehr wenige umgesetzt und das wollen die OMGV und futureworXs mit einem neuen Ansatz gezielt ändern.
BaFin rügt Vertrieb von Nettopolicen – BVK fordert Versicherer zu mehr Verantwortung auf
Eine Untersuchung der BaFin deckt erhebliche Defizite beim Vertrieb von Nettopolicen auf – von unzureichender Kundenaufklärung bis zu fehlender Transparenz bei Kickback-Zahlungen. Der BVK fordert nun ein Umdenken bei den Versicherern.
Online-Abschluss bei Versicherungen bleibt produktabhängig
Der Online-Abschluss von Versicherungen wird zwar häufiger genutzt, doch nicht bei jedem Produkt. Besonders bei komplexen Policen bleibt die Vor-Ort-Beratung gefragt – trotz Videocalls und Live-Chats, zeigt eine aktuelle Bitkom-Umfrage. Was Versicherer daraus lernen können.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.