Welche Pflegeversicherung übernimmt wann welche Kosten? Birger Mählmann, Pflegeexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt auf.
Alle die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, zahlen automatisch auch in die Pflegepflichtversicherung ein. Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Versicherte im Pflegefall allerdings nicht vollständig abgesichert, denn sie deckt nicht die gesamten Pflegekosten ab. Einen Großteil der Kosten muss der Versicherte aus eigener Tasche finanzieren. Und wenn die eigenen privaten Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, werden die engsten Familienmitglieder, etwa die Kinder, zur Kasse gebeten.
Pflegetagegeld oder Pflegerentenversicherung?
Diese Lücke kann der Versicherte durch eine Pflegezusatzversicherung schließen, wie einem Pflegetagegeld oder einer Pflegerentenversicherung. Beide Zusatzversicherungen leisten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit im Pflegefall. Die Versicherungssummen werden dann zur freien Verfügung ausgezahlt.
Die Beiträge der Pflegetagegeldversicherung sind etwas geringer, jedoch gehen sie – wie bei Risikoversicherungen üblich – verloren, wenn die Versicherung gekündigt wird oder kein Pflegefall eintritt. Zudem erhöhen sich mit steigendem Alter meist auch die Beiträge.
Die Pflegerentenversicherung scheint auf den ersten Blick etwas teurer. Allerdings hat sie den Vorteil, dass Versicherte ihre Beiträge plus Zinsen für einen möglichen Pflegefall auf einem eigenen Konto ansparen. Bei einer Kündigung erhalten sie die Rückkaufswerte.
Viele ältere Menschen finanzieren ihre Pflegevorsorge durch Umbuchung eines Einmalbeitrages aus dem vorhandenen Anlagevermögen in die Pflegerentenversicherung und umgehen damit monatliche Beiträge. Trotzdem haben sie Zugriff auf die Rückkaufswerte und zusätzlich eine Verzinsung auf das Geld. Auch ist ein Vorteil, dass die Erben, wenn kein Pflegefall eintritt, die Einzahlung später als Todesfallleistung ausgezahlt bekommen.
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