Basler aktualisiert Produktlinie für Gewerbe-Haftpflicht

Basler aktualisiert Produktlinie für Gewerbe-Haftpflicht
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Mit der Überarbeitung ihrer Gewerbe-Haftpflicht bieten die Basler Versicherungen nun den Einschluss der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung für viele neue Betriebsarten.

Außerdem wurden die zielgruppenspezifischen Produkte aktualisiert und erweitert, beispielsweise für die IT-Branche, Hotels, Gaststätten sowie für das Baugewerbe.

Leistungen des neuen Tarifs

Der neue Tarif beinhaltet unter anderem eine 3-fache Jahresmaximierung, eine Neuwertentschädigung, den Einschluss von Schlüsselverlustfolgeschäden und nicht zuletzt eine Bestands- und Innovationsgarantie (BIG). Die BIG macht Vermittler und Kunden zukunftssicher – garantiert sie doch stets den am Markt aktuellsten Versicherungsschutz. Vermittler sind so haftungssicher und Kunden heute und in Zukunft optimal und zeitgemäß geschützt.

Auch wurden die Prämienzuschläge bei einer Erhöhung der Versicherungssumme von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro spürbar reduziert. Neu im Bedingungswerk ist zudem, dass die Versicherungsleistung wegen grob fahrlässigen Verhaltens um maximal 20 Prozent gekürzt wird oder im Versicherungsfall auf den Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung verzichtet wird. Die erweiterte Versehensklausel sieht eine rückwirkende Berichtigung bei nicht korrekter Betriebsbeschreibungen und/oder nicht korrekt benannten mitzuversichernden Unternehmen vor.

Zukünftig gibt es außerdem eine Online-Handel-Klausel für alle Handelsbetriebe. Damit sind automatisch Ansprüche aus Schäden des Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs versichert.

PHV-Schutz und vereinheitlichte Selbstbehalte

Auch gibt es eine Privathaftpflicht für den Firmeninhaber (Ambiente Top Produkt der Basler Versicherungen, Versicherungssumme 5 Millionen Euro/ 10 Millionen Euro optional gegen Zuschlag) und durch die Überarbeitung des Versicherungsschutzes wurden die Selbstbehalte vereinheitlicht oder sind, wie bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, Ansprüchen aus Benachteiligung und in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung, ganz entfallen.

Weggefallen sind zudem auch zahlreiche Sublimits, wie beim erweiterten Strafrechtsschutz, der Internet-Haftpflichtversicherung oder beim Auslösen von Fehlalarm.