GEV sichert Bauherren noch besser ab

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung (GEV) bietet die zwei wichtigsten Versicherungen für Neubauvorhaben jetzt mit neuen zusätzlichen Leistungen und erhöhten Sublimits an. Gleichzeitig wurden die Beiträge für die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung deutlich gesenkt. In der Bauherrenhaftpflichtversicherung reduzierte der Spezialversicherer für Immobilien die Prämie um bis zu 40 Prozent, in der Bauleistungsversicherung bis zu 16 Prozent, wodurch der Schutz besonders für den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern interessant ist.

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In der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ab sofort die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr als auch als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Gebäude mit Deckungssummen von 5 und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden abgesichert. Vermögensschäden sind jetzt bis zur Deckungssumme mitversichert.

Ebenfalls erhöht hat die GEV die beitragsfreien Sublimits für Bauen in Eigenleistung von 5.000 Euro auf 25.000 Euro sowie für das Gewässerschadenrisiko. Neu in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden Leistungen für Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen sowie für Schäden an Fahrzeugen und Containern, die durch Be- und Entladen entstehen. Darüber hinaus gilt ab sofort die Innovationsklausel für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das heißt: Werden künftig die Bedingungen beitragsneutral verbessert, gelten diese Verbesserungen auch für den bestehenden Vertrag.

Gegen böse Überraschungen gewappnet

Doch das entstehende Haus muss auch vor Gefahren von außen versichert werden. Das verlangen in der Regel Kreditgeber wie Banken und Bausparkassen. So schützt die Bauleistungsversicherung unter anderem vor Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, höhere Gewalt wie zum Beispiel Sturm, Überschwemmung oder Überflutung, vor Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern oder unbekannten Eigenschaften des Baugrundes. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die zur Fertigstellung des Bauvorhabens beitragen.

Neu enthalten ist sind ab jetzt in der GEV-Bauleistungsversicherung Kosten für Dekontamination und Entsorgung, was vor allem bei steigendem Umweltbewusstsein und schärferen Auflagen immer wichtiger wird. Zusätzlich ist im Deckungsumfang jetzt auch die Versehensklausel eingeschlossen, das heißt, wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden, Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten sowie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit entstehen. Außerdem wurden die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben (Baugrund- und Bodenmassen) sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht. Darüber hinaus gilt ab sofort wie für die Bauherrenhaftpflicht auch für die neue Bauleistungsversicherung der GEV die Innovationsklausel.

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