Aktuelles

Anzugtraeger im Gespraech vor Laptop

Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler?

Versicherungsvertreter und -makler sind zwei Berufsgruppen im Bereich der Versicherungsbranche mit unterschiedlichen Arbeitsweisen und Verantwortlichkeiten. Der Hauptunterschied liegt darin, in wessen Auftrag gearbeitet wird: für den Kunden oder den Versicherer?

Weitere Nachrichten

Rückläufige Vermittlerzahlen in Europa

In einer Serie veröffentlicht der CPGA-Geschäftsführer und VSH-Experte, Christian Henseler, relevante Kapitel der Studie „EUROPEAN OBSERVATORY: Entwicklungen am weltweiten Versicherungsmarkt“. Dieser Teil behandelt die Entwicklung der Belegschaftszahlen in 5 Mitgliedstaaten der EU.

Wie unabhängig sind Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten?

Mit der Frage, ob ein Versicherungsvertreter als Mehrfirmenvertreter auf seiner Webseite mit einer „unabhängigen Beratung“ werben darf, obwohl er über keine Erlaubnis als Versicherungsmakler oder Versicherungsberater verfügt, befasste sich das OLG Hamburg in seinem aktuellen Hinweisbeschluss.

Große Probleme mit der Beratungsdokumentation

Versicherungsvermittler und -makler sind nicht nur beweisbelastet, dass der Kunde eine Beratungsdokumentation erhalten hat, sie müssen auch den Nachweis erbringen, dass dies rechtzeitig war. Nur dann kann eine Falschberatung von sich gewiesen werden.

Wettbewerbsrecht: Abmahnung des Agenturnachfolgers

Nachdem ein Versicherer den mit einem Versicherungsvermittler bestehenden Handelsvertretervertrag außerordentlich gekündigt hatte, mahnte dieser den Agenturnachfolger wegen einer vermeintlich herabsetzenden Äußerung ab. Wie diese Abmahnung erfolgreich abgewehrt wurde.

Gericht kippt Provisionsverzichtsklausel

Die BGH-Auffassung, Dynamikprovisionen stellen echte Überhangprovisionen dar, verstetigt sich. Auch das OLG Düsseldorf hat sich in zwei Beschlüssen dem angeschlossen und ein Manko in den bislang geltenden „Hauptpunkten“ der Spitzenverbände aufgezeigt.

Vermittlerschwund setzt sich fort

Die Zahl der Versicherungsvermittler ist im vergangenen Jahr wieder gesunken, stellt der BVK auf der Grundlage der kürzlich veröffentlichten Datenbasis des Vermittlerregisters fest. Als Hauptursache wird die zunehmende Regulierung angesehen.

Ventillösung ist nicht gleich Ventillösung

Ausschließlichkeitsvertreter sollten daher genau darauf achten, wie die Ventillösung bei ihrem Versicherer ausgestaltet ist. Die konkrete Ausgestaltung kann entscheidend dafür sein, ob diese zulässig ist oder gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung verstößt.