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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde stärkt Verbraucherschutz entscheidend
Nach der am 05. August 2022 veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz ist davon auszugehen, dass rechtskräftig verlorene Gerichtsverfahren in Verbindung mit Ansprüchen nach Widerspruch/Rücktritt bei Kapitallebensversicherungen- und Rentenversicherungsverträgen unter Verstoß gegen das Grundgesetz erfolgt sind.