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Aktuelle News
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02.05.2024
Rürup-Rente gibt neue Impulse für die Altersvorsorge
Sparbeiträge zur Rürup-Rente sind seit 2023 komplett steuerlich absetzbar. Durch das Wachstumschancengesetz beträgt der Besteuerungsanteil im Jahr 2024 für Neurentner 83 Prozent. Weitere Vorteile ermöglicht der „Steuerstundungseffekt“.
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ty / fotolia.com
11.01.2019
Förderung der Rürup-Rente verbessert
Seit Jahresanfang 2019 können 88 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben – sowohl bei bestehenden Verträgen als auch bei Neuabschlüssen – steuerlich geltend gemacht werden. B
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