Restschuldversicherung
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Honorar statt Provision: Tatsächlich der „bessere Verbraucherschutz“?
Sollte am Ende keine „Hidden Agenda“, sondern Verbraucherschutz das Ziel sein, ist die Umstellung auf Honorarberatung der falsche Weg. Die Umstellung von Provisions- auf Honorarberatung würde dazu führen, dass es kaum noch bezahlbares Beratungsangebot gibt. Gerade Geringverdiener dürften besonders darunter leiden.
Weitere Nachrichten
BaFin Abfrage begründet keinen Provisionsdeckel
Die BaFin hat die aktuell abgefragten Provisionszahlen für das Neugeschäft 2018 veröffentlicht. Der durchschnittliche Provisionssatz für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte liegt demnach bei 3,25 Prozent und somit unter den 4 Prozent, die der geplante Provisionsdeckel fordert. Über „üppige Provisionen“ wird geschrieben und der Votum Verband bezieht dazu klar Stellung.
VOTUM fordert Stopp des Provisionsdeckels
Die von BaFin zur Evaluation des LVRG gelieferten Daten über die Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler sind grob fehlerhaft. Die falsche Datenbasis ist die Grundlage des LVRG Evaluationsberichts des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestages und auch das wacklige Gerüst für die Begründung des Gesetzes zur Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung.
Kurzmeldungen
Besserer Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen ist überfällig
Die neue Marktuntersuchung der BaFin zeigt, dass es bei diesem Produkt noch erhebliche Missstände gibt: zu hohe Provisionen und die Prämien für den Verbraucher wurden nicht reduziert. Die Union fordert deshalb angemessene Reaktionen.