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Vater unterhält sich mit erwachsenem Sohn

12 Kardinalfehler beim Vererben des eigenen Vermögens

Wie eigenes Vermögen richtig vererbt wird, steht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschrieben. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals lesen. Und selbst wenn: Der pure Gesetzestext allein bringt einen nicht weiter. Das richtige Vererben will also gelernt sein.

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Die VEMA-Favoriten der betrieblichen Vorsorge

Die VEMA befragte ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern im Bereich der betrieblichen Vorsorge. In der bAV vertrauen diese besonders der Allianz. Favorit in der Gruppenunfallversicherung ist die Zurich und in der bKV wird die Canada Life bevorzugt.

Notar darf sich nicht auf Angaben des Erben verlassen

Wer von seinen Eltern bei der Erbschaft übergangen wurde, hat gegen die Erben einen sofort fälligen Bargeldanspruch, den sogenannten Pflichtteil. Um die Höhe des Pflichtteils berechnen zu können, müssen die Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen. Doch sind deren Angaben oft interessengesteuert.

Wie sich die Inflation auf Erbschaften auswirkt

Die Inflation ist zurück. Von der Geldentwertung sind mehr oder weniger alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Selbst Erbschaften bleiben von der Inflation nicht verschont. Allerdings kann man mit geschickter Nachfolgegestaltung der Inflation aktiv begegnen.

Die Immobilien-GmbH als vermeintlich schlaue Steuersparidee

Die vermögensverwaltende GmbH zählt zu den Top-Themen einiger Podcasts aus der Feder von Experten und Professoren. Beworben wird diese Konstruktion etwa damit, dass auf Gewinne der GmbH nur 15 Prozent Körperschaftsteuer anfallen – bei richtiger Gestaltung keine Gewerbesteuer. Doch welche Details sind noch zu beachten?

Pflichtteilsklauseln in Ehegatten-Testamenten überprüfen

Das deutsche Recht garantiert nahen Verwandten wie den eigenen Kindern ein Minimum an Erbe, wenn ein Elternteil verstirbt: den Pflichtteil. Diesen können Kinder selbst dann verlangen, wenn die Eltern sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Enterbt – was nun?

Enterbt – was nun?

In Deutschland ist es nahezu unmöglich, seine Angehörigen vom Nachlass vollständig fernzuhalten, denn selbst enterbte Angehörige gehen beim Nachlass nicht leer aus. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil zu. Der Rechtsanwalt Andreas Otto Kühne von BKL Fischer Kühne + Partner dazu.