Kurz gefasst: der Referentenentwurf zur Änderung des BetrAVG
Der Referentenentwurf enthält wenige Änderungen pro klassische bAV, einige Anpassungen beim Sozialpartnermodell, verbesserte Geringverdienerförderung, Zulassung eines betrieblichen Opting-Out bei mindestens 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss und Änderungen für EbAV‘s, vor allem für Pensionskassen und Pensionsfonds.