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Ende der uneingeschränkten Einsicht in das Transparenzregister

Der EuGH hat entschieden, dass die freie Einsehbarkeit des europaweit vorgegebenen Transparenzregisters für die Öffentlichkeit gegen die Charta der Grundrechte der EU verstößt. Deutschland hat inzwischen den freien Zugang der Öffentlichkeit zum Transparenzregister gesperrt.

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Bankschließfach (39 Prozent) und heimischer Safe (24 Prozent) sind die häufigsten Aufbewahrungsorte für Edelmetalle. Verstecke im eigenen Heim ziehen 18 Prozent vor. Private Schließfach-Anbieter bieten mehr Sicherheit und Flexibilität in der Verwahrung.