Im Jahr 2021 betrafen Gerichtsentscheidungen häufig die Verletzung der Beratungspflicht durch Vermittler. Mit einem richtungsweisenden Urteil des LG Hamburg zu diesem Komplex befasst sich im dritten Teil der Studie „EUROPEAN OBSERVATORY“ das europäische Anwaltsnetzwerk der CPGA Europe.
Nicht selten kommt es im Rahmen des Vermittlungsvorganges zu Fehlern auch auf Seiten der Versicherer. Häufig stellt sich dann im Schadenfall die Frage, wer diesen Fehler bei der Vertragsanbahnung zu verantworten hat und ob sich der Versicherungsmakler diesen zurechnen lassen muss.
Die Reform führt zu einer Versicherungspflicht für GbRs und einfache Partnerschaftsgesellschaften sowie zu Änderungen bei den Pflichtversicherungssummen. Vermittler sollten proaktiv ihre Kunden auf notwendige Anpassungen des Versicherungsschutzes hinweisen.
Am 07. April 2022 informiert die Kanzlei Jöhnke und Reichow über die Auswirkungen, die die Entscheidung des LG Hamburg zur Unwirksamkeit von Haftungsbegrenzungsklauseln im Maklervertrag für bestehende Maklerverträge hat.
Wer nach der Freigabe durch den Versicherer mit der Schadenbeseitigung beginnt, trägt das Risiko, später die Schadenhöhe nicht beweisen zu können. Diese „Beweisvereitelung“ durch den Versicherungsnehmer kann auch zur Leistungsablehnung führen.
Seit fast einem Jahr gibt es die Bayerische Lösung. Das Vergleichsangebot sorgt für viel Wirbel, auch durch unterschiedlichste Rechtsprechungen der Gerichte. Der anerkannte Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintwoski hat dazu ein Rechtsgutachten erstellt und beruft sich dabei auch auf §1 VVG.
Der Rechtsanwalt Stephan Michaelis bewertet die haftungsrechtliche Frage, ob ein Versicherungsmakler seinen Kunden, wenn sie danach fragen, anraten sollte, Lebensversicherungspolicen zu verkaufen und an einen Käufer zu vermitteln.
Viele Unternehmen stehen in der aktuellen Coronakrise ohne Versicherungsschutz dar. Rollt nun eine Klagewelle auf Vermittler zu, da sie es versäumt hätten, auf die Schließung der Versicherungslücke hinzuwirken?
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken zeigt, dass der klassische Makler durchaus Angst haben muss, dass Spezialmakler mit ihren besonderen Deckungskonzepten später einmal Haftungsansprüche auslösen könnten. Rechtsanwalt Stephan Michaelis dazu.
Für einen Versicherungsmakler besteht keine Rechtspflicht, die für jeden Versicherungsnehmer nachlesbaren Antragsfragen zu dokumentieren, urteilte das Oberlandesgericht Hamm.
Ehegatten besitzen durch die Schlüsselgewalt eine gesetzliche Vollmacht, können aber die eigene Mitverpflichtung beziehungsweise Mithaftung ausschließen.