Einem Urteil des Landgerichts München zufolge hat ein Gastwirt, der Corona-bedingt seinen Betrieb schließen musste, Anspruch auf eine Entschädigung durch seine Betriebsschließungsversicherung.
Der Bund der Versicherten hat bestätigt, dass er die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung für die unsinnigste Absicherung hält.