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Vater unterhält sich mit erwachsenem Sohn

12 Kardinalfehler beim Vererben des eigenen Vermögens

Wie eigenes Vermögen richtig vererbt wird, steht im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschrieben. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals lesen. Und selbst wenn: Der pure Gesetzestext allein bringt einen nicht weiter. Das richtige Vererben will also gelernt sein.

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Notar darf sich nicht auf Angaben des Erben verlassen

Wer von seinen Eltern bei der Erbschaft übergangen wurde, hat gegen die Erben einen sofort fälligen Bargeldanspruch, den sogenannten Pflichtteil. Um die Höhe des Pflichtteils berechnen zu können, müssen die Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen. Doch sind deren Angaben oft interessengesteuert.

Wie sich die Inflation auf Erbschaften auswirkt

Die Inflation ist zurück. Von der Geldentwertung sind mehr oder weniger alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Selbst Erbschaften bleiben von der Inflation nicht verschont. Allerdings kann man mit geschickter Nachfolgegestaltung der Inflation aktiv begegnen.

Fonds Finanz integriert digitalen Nachlassmanager in 4circles

Ab sofort erweitert der Digitale Nachlassmanager der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und SKW Schwarz Rechtsanwälte exklusiv das Angebot des Loyalty-Programms 4circles der Fonds Finanz. Das Tool wurde mit Fachanwälten für Erb- und Steuerrecht entwickelt und ermöglicht auch ohne eigenes juristisches Fachwissen, ein rechtsgültiges Testament zu erstellen.

Vererben: Nichts dem Zufall überlassen

Die Mehrheit der Deutschen möchte, dass ihr Erbe im Familienbesitz bleibt. Nur zwei Prozent finden, dass es an die öffentlichen Haushalte fallen sollte. Dennoch haben sich bisher nur 15 Prozent mit dem Thema „Erben“ auseinandergesetzt.

Enterbt – was nun?

Enterbt – was nun?

In Deutschland ist es nahezu unmöglich, seine Angehörigen vom Nachlass vollständig fernzuhalten, denn selbst enterbte Angehörige gehen beim Nachlass nicht leer aus. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil zu. Der Rechtsanwalt Andreas Otto Kühne von BKL Fischer Kühne + Partner dazu.