Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, müssen Arbeitgebende, Krankenkassen sowie Ärztinnen und Ärzte COVID-19-Fälle der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden und dafür gewisse Vorgaben für die Dokumentation beachten.