Ab 01.01.2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder bAV zu zahlen, wenn diese als Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.