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Werkstattrechnung

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Das Werkstattrisiko bleibt in der Kaskoversicherung grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Nach einem aktuellen BGH-Urteil muss der Versicherer unnötige, überhöhte oder tatsächlich nicht ausgeführte Reparaturarbeiten nicht erstatten.Das Werkstattrisiko bleibt in der Kaskoversicherung grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Nach einem aktuellen BGH-Urteil muss der Versicherer unnötige, überhöhte oder tatsächlich nicht ausgeführte Reparaturarbeiten nicht erstatten.Redaktion experten.de / KI-generiert
10.09.2026
Urteile

BGH zieht klare Grenze: Werkstattrisiko bleibt in der Kasko beim Versicherten

Wer nach einem fremdverschuldeten Unfall sein Fahrzeug reparieren lässt, muss für Fehler oder überhöhte Rechnungen der Werkstatt grundsätzlich nicht einstehen. Doch gilt dieser Schutz auch, wenn die eigene Kaskoversicherung den Schaden reguliert? Der Bundesgerichtshof hat diese bislang höchstrichterlich ungeklärte Frage nun entschieden – und zieht eine klare Grenze zwischen Haftpflicht und Kasko.
Autotuer-Dellen-115301592-AS-vulcanusAutotuer-Dellen-115301592-AS-vulcanusvulcanus – stock.adobe.com
14.12.2020
Flotte Fahrzeuge

Park- und Rangierschäden: Kostenfaktor Autotür

Park- und Rangierschäden sind häufig und oft teurer als man denkt. Auf der sicheren Seite sind Autofahrer mit einer Vollkasko-Versicherung. Bei Kosten und Service gibt es jedoch Unterschiede. Gerade, wer seine Versicherung wechselt, sollte hierauf achten.

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