Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Tools
Elterngeldrechner
Nettolohnrechner
Maklerbestand bewerten
Witwenrentenrechner
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Tools
Elterngeldrechner
Nettolohnrechner
Maklerbestand bewerten
Witwenrentenrechner
Kiosk
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Weitere News
Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG: Mit dem neuen BiometrieServicePLUS bündelt der Maklerpool externe Expertise für Risikovoranfragen und die Begleitung von BU-Leistungsfällen.
BCA
26.08.2026
Unternehmen
BCA bündelt Spezialwissen für Risikovoranfrage und BU-Leistungsfall
Gesundheitshistorien aufbereiten, Versicherbarkeit prüfen, anonyme Risikovoranfragen stellen – und später möglicherweise einen BU-Leistungsfall begleiten: Gerade im Biometriegeschäft stoßen kleinere Vermittlerbetriebe schnell an Kapazitäts- und Wissensgrenzen. Die BCA bündelt deshalb zwei externe Spezialangebote in einem neuen Biometrieservice für angeschlossene Makler.
steffencweber / pixabay
02.02.2026
Recht
Gut gemeint – aber strafbar: Wenn Makler Kunden bei falschen Angaben „helfen“
Ein gut gemeinter Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für Versicherungsmakler gravierende Folgen haben – bis hin zum Verlust der Gewerbeerlaubnis, der Bestandscourtage und zur persönlichen Strafbarkeit. Ein aktueller Beitrag der Kanzlei Michaelis zeigt, wie schmal der Grat zwischen Beratung, Beihilfe und Anstiftung zum Betrug tatsächlich ist – und warum falsche Loyalität gegenüber Kunden existenzbedrohend werden kann.