Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Versicherungsantrag
Weitere News
Viele Deutsche würden gerne Künstliche Intelligenz nutzen, um Versicherungsanträge schneller und einfacher zu erledigen.
DALL-E
15.07.2025
Digitalisierung
Versicherungs-KI mit Potenzial – aber auch mit Vorbehalten
Viele Deutsche würden gerne Künstliche Intelligenz nutzen, um Versicherungsanträge schneller und einfacher zu erledigen. Auch bei der Vertragsanalyse zeigen sich viele aufgeschlossen. Doch sobald es um Gesundheitsdaten oder Schadensbewertungen geht, kippt die Stimmung.
Anzugtraeger-Wecker-Kopf-295225851-AS-Sergey-Nivens
Sergey Nivens – stock.adobe.com (2) © AssekuranZoom GbR
02.04.2020
Marketing & Vertrieb
Wann endet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die vorvertragliche Anzeigepflicht des Antragstellers endet, wird regelmäßig mit dem „Eingang des Antrags beim Versicherer“ oder auch mit der „Policierung des Versicherungsvertrages“ beantwortet. Beide Aussagen sind nicht korrekt. Der Gesetzgeber hat normiert, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht des Antragstellers mit der Abgabe der Vertragserklärung endet, das heißt mit der Unterschrift des Antragstellers unter dem Versicherungsantrag. Eine weitere ...
Anzugtraeger-Postit-Fragezeichen-187873936-FO-Andrey-Popov
Andrey Popov / fotolia.com
03.07.2019
Marketing & Vertrieb
Beantwortung der Gesundheitsfragen: Keine Prüfungspflicht des Versicherungsmaklers
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte sich mit Hinweisbeschluss vom 26.06.2018 (Az.: 11 U 94/18) mit der Haftung des Versicherungsmaklers bei unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zu befassen.