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12.02.2020
Urteile
In Werbespots müssen Anlagevermittler deutlich vor Totalverlustrisiko warnen
Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen müssen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden, urteilte das Landgericht Hamburg.
MannLupeVertrag-72836461-FO-Nomad_Soul
23.11.2015
Recht
Neue und alte Anforderungen bei Konzeption und Vertrieb
In den letzten Jahren war zu beobachten, dass vermehrt Nachrangdarlehen als Finanzanlagen angeboten wurden. Die Zunahme war dabei nicht zuletzt regulatorischen Gründen geschuldet. Denn während der Gesetzgeber bei anderen Finanzanlagen den Regulierungshebel bereits in der Vergangenheit stark angezogen hatte, waren Nachrangdarlehen – neben Direktinvestments – als letzte Produktgattung noch vollständig unreguliert. Für Anbieter bestand so die Möglichkeit, kostengünstig und ohne Prospekt ...