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Vermögensanlagen
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Weitere News
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09.09.2016
Recht
Trockenlegung: Zweitmarktgeschäft nur noch mit KWG-Erlaubnis
Das Zweitmarktgeschäft mit Vermögensanlagen fällt nicht unter das Kreditwesengesetz und ist somit nicht erlaubnispflichtig. Soweit die Rechtsgrundlage, die das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem Urteil vom 25. Februar 2013 (Az. 9 K 3960/12.F) geschaffen hatte. Somit war die Vermittlung und Beratung zu „gebrauchten“ Vermögensanlagen erlaubnisfrei möglich. D
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