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Verkehrssicherungspflicht
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Weitere News
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08.06.2017
Infothek 4 Wände
High Heels auf eigene Gefahr
Hauseigentümer müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und soweit zumutbar, dafür sorgen, dass den Nutzern von Wegen auf dem Grundstück, den Hauseingängen, Treppenhäusern und anderen für Bewohner und auch Besucher zugänglichen Bereichen keine Gefahren drohen. Eine Stolperfalle kann eine solche Gefahr sein, nicht aber für High Heels, so das Oberlandesgereicht Schleswig Holstein.
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