• Abo
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Schließen
  • Assekuranz
    • Unternehmen
    • Produkte
    • Auszeichnungen
  • Finanzen
    • Investment
    • Unternehmen
    • Produkte
    • Auszeichnungen
  • Recht
    • Steuern
    • Urteile
  • Management
    • Tools
    • Marketing & Vertrieb
    • Generationenberatung
    • Digitalisierung
    • Bildung
  • Wirtschaft
    • Verbraucher
    • Politik
    • National
    • Nachhaltigkeit
    • International
    • Cyber
  • Themenwelt
    • Sicher Selbstständig
    • Existenz­vorsorge
    • Pflege versichert
    • 4 Wände
    • Chefsache
    • Fürs Alter
  • Tools
    • Elterngeldrechner
    • Nettolohnrechner
    • Maklerbestand bewerten
    • Witwenrentenrechner
  • Kiosk
  • Abo
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Assekuranz
    • Unternehmen
    • Produkte
    • Auszeichnungen
  • Finanzen
    • Investment
    • Unternehmen
    • Produkte
    • Auszeichnungen
  • Recht
    • Steuern
    • Urteile
  • Management
    • Tools
    • Marketing & Vertrieb
    • Generationenberatung
    • Digitalisierung
    • Bildung
  • Wirtschaft
    • Verbraucher
    • Politik
    • National
    • Nachhaltigkeit
    • International
    • Cyber
  • Themenwelt
    • Sicher Selbstständig
    • Existenz­vorsorge
    • Pflege versichert
    • 4 Wände
    • Chefsache
    • Fürs Alter
  • Tools
    • Elterngeldrechner
    • Nettolohnrechner
    • Maklerbestand bewerten
    • Witwenrentenrechner
  • Kiosk

Vereinigte Lohnsteuerhilfe

Weitere News

Wer neben der Rente arbeitet, muss Steuern und Sozialabgaben beachten. Was 2026 für Minijobs, Aktivrente und steuerfreien Hinzuverdienst gilt.Wer neben der Rente arbeitet, muss Steuern und Sozialabgaben beachten. Was 2026 für Minijobs, Aktivrente und steuerfreien Hinzuverdienst gilt.Redaktion experten.de / KI-generiert
05.11.2026
Steuern

Arbeiten trotz Rente: Wann der Hinzuverdienst steuerfrei bleibt

Immer mehr Menschen arbeiten auch nach dem Renteneintritt weiter. Seit 2026 bietet die Aktivrente einen zusätzlichen Steuervorteil. Doch nicht jeder Hinzuverdienst ist steuerfrei: Für Minijobs, reguläre Beschäftigungen und Selbstständige gelten unterschiedliche Regeln. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, worauf Rentner achten sollten.
Bei Einzelveranlagung kann Unterhalt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bereits im Trennungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Höchstrichterlich geklärt ist die Frage noch nicht.Bei Einzelveranlagung kann Unterhalt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bereits im Trennungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Höchstrichterlich geklärt ist die Frage noch nicht.Redaktion experten.de / KI-generiert
17.08.2026
Steuern

Unterhalt schon im Trennungsjahr absetzen? Finanzgericht widerspricht Finanzamt

Wer sich im Laufe eines Jahres trennt, konnte Unterhaltszahlungen bislang regelmäßig erst ab dem Folgejahr über das Realsplitting steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Düsseldorf stellt diese Praxis nun infrage: Entscheiden sich Ehepartner für die Einzelveranlagung, kann der Sonderausgabenabzug bereits im Trennungsjahr möglich sein. Noch ist die Rechtsfrage allerdings nicht abschließend geklärt.

Kontakt

experten-netzwerk GmbH
Reclamstraße 42
04315 Leipzig
+49 341 98995950

Rubriken

  • Assekuranz
  • Finanzen
  • Recht
  • Management
  • Wirtschaft
  • Themenwelt
  • Tools
  • Kiosk

Experten

  • Sicher Selbstständig
  • Existenz­vorsorge
  • Pflege versichert
  • 4 Wände
  • Chefsache
  • Fürs Alter

Aktuelle Mediadaten

Unsere aktuellen Mediadaten für Werbetreibende, Presse und Partner

Mediadaten 2026

Redaktion

Über uns
experten-Netzwerk
E-Mail: team@experten.de
Pressemeldungen bitte an:
news@experten.de

Rechtliches

  • Abo
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum

KIOSK

Unsere Magazine gibt es digital im Kiosk.

 
 
 

Abo

Hier geht's zum Print Abo und zum gesamten Online Angebot des expertenReport.
Jetzt anmelden!

© 2026 experten-netzwerk GmbH